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Dingliches Recht

Ein dingliches Recht ist ein unmittelbares und absolutes Recht.

Ein dingliches Recht ist ein unmittelbares und absolutes Recht wie etwa das Eigentum eines Grundstücks oder auch ein Erbbaurecht. Ein beschränktes dingliches Recht ist zum Beispiel ein Grundpfandrecht.

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