Die Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, wann der Bauherr für die Leistung des Bauunternehmens zahlen muss.
Die Fälligkeit einer Vergütung ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Zeitpunkt der Abnahme (§ 641). Werden einzelne Bauabschnitte abgenommen, ist dementsprechend nur ein Anteil der Gesamtvergütung bei jeder Abnahme fällig. Bei Mängeln kann der Bauherr nach der Abnahme einen angemessenen Anteil der Vergütung zurückbehalten.
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