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Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistungsfristen für Bauwerke sind üblicherweise länger als die für andere Wirtschaftsgüter.

Bei Gewährleistungsfristen für Bauwerke gibt es unterschiedliche Regelungen - je nachdem ob der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen wurde.

BGB-Verträge gelten dann, wenn ein Bauvertrag zwischen einem privaten Bauherren und einer Baufirma abgeschlossen wurde. Die Gewährleistungsfristen betragen für Bauwerke sowie die dafür nötigen Planungsleistungen fünf Jahre. Bei Reparaturarbeiten oder Arbeiten an einem Grundstück gelten zwei Jahre.

Anders die Regelungen bei VOB-Verträgen, die in der Regel bei Verträgen zwischen Firmen oder zwischen Firmen und öffentlichen Auftraggebern vereinbart werden: Für Arbeiten an von Feuer berührten Teilen von Feuerungsanlagen sowie für Arbeiten an Grundstücken gelten zwei Jahre, für alles andere vier Jahre.

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