Haftung des Architekten
Der Architekt haftet für Planungs- und Vergabefehler.
Nicht nur Bauunternehmer haften dem Bauherren gegenüber für Mängel. Bei Pfusch kann auch der Architekt für Planungs- und Vergabefehler haften. Er muss zum Beispiel den Bauherren darauf hinweisen, wenn das Risiko besteht, dass ein Gebäude nicht in der geplanten Form erbaut werden darf. Vom Architekten wird auch erwartet, dass er ungünstige Bodenverhältnisse (etwa drückendes Grundwasser) erkennt und den Bauherren darauf hinweist - im Zweifelsfall muss er darauf hinweisen, dass ein Fachmann hinzugezogen werden sollte.
Auch in finanzieller Hinsicht ist der Architekt in der Haftung: Er ist bei der Vergabe der Aufträge an Handwerker verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen. Tut er dies nicht und der Bauherr zahlt mehr als nötig, so steht der Architekt in der Haftung. Er ist ferner verpflichtet, während der Bauphase das Objekt zu überwachen. Auch wenn die Baukosten die veranschlagten Kosten deutlich übersteigen, kann der Bauherr den Architekten in die Haftung nehmen.
