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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Wie viel Geld Architektenleistungen kosten, ist exakt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind Mindest- und Höchstsätze für insgesamt neun verschiedene Leistungsphasen festgeschrieben. Diese sind auch nach Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen) einer Bauleistung gestaffelt:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung der Vergabe
  • Objektüberwachung
  • Objektbetreuung
  • Dokumentation

Das Architektenhonorar wird auf Grundlage der Baukosten ermittelt. Hierzu zählen nicht die Kosten für Grundstück, Erschließung, Außenanlagen, Einbauten sowie Baunebenkosten. Abweichend von den Honorarsätzen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kann vertraglich ein Extra-Honorar vereinbart werden. Zum Beispiel dann, wenn die vorausberechneten Baukosten unterschritten werden. Maximal 20 Prozent der eingesparten Summe kann der Architekt dann als Extra-Honorar verlangen.

Ein Architektenhonorar ist nicht frei verhandelbar, weil der Gesetzgeber wollte, dass der Wettbewerb über die Qualität und nicht über den Preis stattfindet. Allerdings soll die HOAI nach dem Willen der Bundesregierung bald novelliert werden. Vorgesehen sind eine Vereinfachung, mehr Vertragsfreiheit und Transparenz. Einige Politiker setzen sich auch für eine vollständige Abschaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein.

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