Zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf zählt auch die Katasterfortführungsgebühr oder Katasterfortschreibungsgebühr.
von Frank KemterBei einem Immobilienkauf fallen eine Reihe von Nebenkosten an, die viele Erwerber nicht im Blick haben. Neben den Kosten für den Makler und der Grunderwerbsteuer verdient auch der Notar am Erwerb mit. Auch das Grundbuchamt will für diverse Vorgänge Gebühren haben: Neben den Kosten für die Eintragung und spätere Löschung der Auflassung, Eintragung des neuen Eigentümers und eventuell einer Grundschuld verlangen die Ämter in einigen Bundesländern außerdem eine Katasterfortführungsgebühr. Diese wird auch als Katasterfortschreibungsgebühr bezeichnet.
Im bayerischen "Gesetz über Gebühren für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (KatFortGebG)" heißt es zum Beispiel, dass die Katasterfortführungsgebühr fällig wird, wenn in das Liegenschaftskataster eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse übernommen wird. Die Gebühr beträgt 30 Prozent derjenigen Kosten, die für die Eintragung im Grundbuch fällig werden.
Zudem muss eine Gebühr auch gezahlt werden, wenn im Kataster eine Änderung der Vermessung übernommen wird. Ein Beispiel: Das Grundstück wurde geteilt und die Grundstücksgrenzen haben sich aus diesem Grund geändert.
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