Ein Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf immer der notariellen Beurkundung.
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück wird nicht per Handschlag oder per einfachem Vertrag, sondern zwingend von einem Notar beurkundet abgeschlossen. Die Übertragung des Eigentums vom Verkäufer zum Käufer findet aber erst dann statt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und Grundbucheintrag vergehen meist mehrere Wochen. Deshalb wird zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese schützt die Rechte des Käufers, denn theoretisch könnte der Verkäufer in diesen Wochen das Grundstück ja noch einmal an einen Dritten verkaufen.
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