Die Kündigung eines Vertrags mit einem Bauunternehmen während der Bauarbeiten ist zwar möglich, kostet aber Geld.
Verträge mit Bauunternehmen und Handwerkern können bis zur Vollendung der Arbeiten gekündigt werden. Der Unternehmer ist allerdings berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen - abzüglich derjenigen Aufwendungen, die ihm aufgrund der vorzeitigen Kündigung nicht entstanden sind. Das 2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz spricht dem Handwerker dann aber eine vermutete Entschädigung von fünf Prozent der Vergütung auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung zu.
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