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Mängelanzeige

Mit einer Mängelanzeige teilt der Bauherr dem Unternehmen Mängel mit, die nach dem Einzug auftreten. Diese müssen vom Bauunternehmen beseitigt werden.

Wenn nach dem Einzug ins neue Eigenheim Mängel auftreten, so muss der Bauherr diese dem Bauunternehmen beziehungsweise Handwerker anzeigen und ihm damit die Möglichkeit geben, nachzubessern. Die Mängelanzeige muss zwar nicht schriftlich erfolgen, dies ist aber empfehlenswert. Denn es dient als Beweis, dass der Bauherr dem Unternehmen tatsächlich die Mängel mitgeteilt hat.

Die Mängelanzeige muss möglichst exakt den zu beseitigenden Mangel beschreiben. Außerdem muss dem Handwerker eine angemessene Frist gesetzt werden. Lässt er diese verstreichen oder sind seine Nachbesserungsversuche nicht erfolgreich, so darf der Eigenheimbesitzer die Mängel auf Kosten des Handwerkers von einer anderen Firma beseitigen lassen. Er kann sogar - notfalls auf dem Klageweg - vom pfuschenden Handwerker einen Kostenvorschuss dafür einfordern.

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