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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung kann sowohl für Bauherren als auch für Unternehmen interessant sein.

Sowohl Bauherr als auch Bauunternehmer können ein Interesse an Sicherheitsleistungen haben. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, vom Bauherren eine sogenannte Bauhandwerker-Sicherungshypothek (das ist eine Sicherungshypothek am Grundstück des Bauherren) zu verlangen.

Im Interesse des Bauherren liegt es, dass das Bauwerk mängelfrei und vollständig errichtet wird. Seit Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes kann der Bauherr fünf Prozent Sicherheitsleistung vom Unternehmen für die rechtzeitige Fertigstellung verlangen. Üblicherweise werden diese fünf Prozent von der ersten Abschlagszahlung einbehalten. Sicherheiten für potenzielle Mängel sind nicht möglich. Sind aber Mängel erkennbar, kann der Bauherr das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten von der Rechnung einbehalten, bis der Mangel beseitigt ist.

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