Auf einem Stundenlohnzettel wird aufgeführt, wann und wie viele Stunden ein Handwerker auf einer Baustelle gearbeitet hat.
Bei Handwerkerarbeiten, die ausdrücklich nach Stundenlohn abgerechnet werden, muss der Auftraggeber einen sogenannten Stundenlohnzettel unterschreiben. Hier ist aufgeführt, wie viele Stunden der Handwerker gearbeitet hat. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben an. Hat er später Zweifel, muss er die Unrichtigkeit beweisen.
Der Auftraggeber muss einen unterschriebenen Stundenlohnzettel binnen sechs Werktagen dem Unternehmen unterschrieben aushändigen. Nicht fristgemäß zurückgegebene Zettel gelten automatisch als anerkannt. Für den Unternehmer gilt: Seine Stundenlohnrechnungen muss er spätestens nach vier Wochen einreichen.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!