Bauherren müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen: Es darf von der Baustelle keine Gefahr für Dritte ausgehen.
Baustellen bergen Gefahren. Vor diesen Gefahren müssen Dritte, zum Beispiel vorbeilaufende Passanten, geschützt werden. Es ist die Pflicht aller am Bau Beteiligten und auch des Bauherren, die Baustelle in einem Zustand zu halten, dass keine Gefahren für Dritte ausgehen. Verstoßen sie gegen diese Pflicht und es passiert ein Unfall, so haften sie für den Schaden.
In der Praxis trifft die Verkehrssicherungspflicht auch das Bauunternehmen, die Handwerker sowie den Architekten. Trotzdem sollten Bauherren stichprobenartig ihre Baustelle kontrollieren. Denn alle am Bau Beteiligten können gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden, auch der Bauherr. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist deshalb obligatorisch.
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