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Vormerkung

Eine Vormerkung im Grundbuch gibt dem Käufer Sicherheit bis zum endgültigen Grundbucheintrag.

Eine Sicherheit für einen Grundstückskäufer ist die Eintragung einer Vormerkung ins Grundbuch. Hintergrund: Zwischen Kaufvertrag und endgültiger Grundbucheintragung des Käufers als Eigentümer könnte der Verkäufer theoretisch das Grundstück ein weiteres Mal verkaufen oder es mit Grundschulden belasten. Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch bewirkt, dass der bisherige Eigentümer nicht mehr über das Grundstück verfügen kann.

verfasst am: 17.11.2008

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