Grundstück - suchen, kaufen und bebauen
wenn der nachbar genau 3m von der grundstücksgrenze baut, darf man verbieten auf dieser seite fenster einzubauen?
3 m muss er Abstand halten .. die Garage darf auf die Grenze .. allerdings die Dachrinne darf nicht überstehen ...
bei grenzbebaung dürfen keinen Fenster sein ...
bei 3 m Abstand nach Absprache mit dem danebenliegenden Nachbarn .
Mfg
Wie weit steht denn Ihr Haus von der gemeinsamen Grundstücksgrenze erntfernt?
Die Grenzbebauung oder grenznahe Bebauung ist oft Streitpunkt zwischen den Nachbarn. Die genauen Festlegungen zu dem was zulässig ist, finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier sollten Sie auf jeden Fall konkret nachsehen. Bei einem Eigenheim, zum Beispiel, genügen in aller Regel drei Meter Grenzabstand.
Wird der für ein Haus vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten, dürften in der der Grenze zugewandten Seite des Hauses durchaus Fenster vorhanden sein.
Beabsichtigt ein Nachbar eine Bebauung seines Grundstückes, so werden nach den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes die betroffenen Nachbarn durch die Behörde beteiligt.
Bei Problemen empfiehlt sich ein Termin bei der Bauaufsichtsbehörde, Baurechtsbehörde.
Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, sollten Sie sich fachlichen Rat einholen. Ohne Kenntnis der Örtlichkeit und der konkreten Verhältnisse wird keine konkrete Aussage zu erwarten sein.
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