Haus planen - Gute Planung beim Haus bauen

Hallo, wir möchten ein Haus mit einem Architekten planen und haben von ihm ein Angebot mit Aufteilung nach der HOAI erhalten. Jetzt sagt er uns im Nachhinein, daß Die Statikerkosten nicht bestandteil des Angebotes sind. Ist die Statik nicht Teil der HOA

von guido_tw

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
22-06-2011

Ja, Ihr Architekt hat recht. Das Architektenhonorar für Gebäude ist in den Paragraphen 32 bis 36 der aktuellen HOAI geregelt. Das Statikerhonorar (Leistungen für Tragwerksplanung) in den §§ 48 bis 50.

Zur Baugenehmigung ist auch noch die statische Bemessung des Gebäudes einzureichen. Dies muß von einem zugelassenen Statiker erfolgen. Normalerweise empfehlen Architekten gerne einen Statiker, der Sie in dieser Sache beraten kann. Hinzu kommt ja auch der energetische Nachweis und ein Entwässerungsgesuch. Dies sind die üblichen Leistungen die zu erbringen sind.

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