Haus planen - Gute Planung beim Haus bauen
Ja, Ihr Architekt hat recht. Das Architektenhonorar für Gebäude ist in den Paragraphen 32 bis 36 der aktuellen HOAI geregelt. Das Statikerhonorar (Leistungen für Tragwerksplanung) in den §§ 48 bis 50.
Zur Baugenehmigung ist auch noch die statische Bemessung des Gebäudes einzureichen. Dies muß von einem zugelassenen Statiker erfolgen. Normalerweise empfehlen Architekten gerne einen Statiker, der Sie in dieser Sache beraten kann. Hinzu kommt ja auch der energetische Nachweis und ein Entwässerungsgesuch. Dies sind die üblichen Leistungen die zu erbringen sind.
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