Haus planen - Gute Planung beim Haus bauen
Die Dacharbeiten an unserem Neubau sind nicht komplett durchgeführt.
Vertrag abgeschlossen November 2008 wir haben jetzt Mai 2010.Es regnet in die Garage und wir können nicht weiter machen mit Trockenbau.Was können wir machen?
.
Dem Unternehmer eine angemessene Frist mit Ablehungsandrohnung etc. zur Beseititung der Mängel setzen.
.
.
.
Mit freundlichen Grüßen
.
ReiMa-Baudienstleistungen
___________________________________
.
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
Der Vertragsgegenstand und der Ablauf sind unklar. Bauen Sie mit einem Bauträger, einem Generalunternehmer...? Ist eine Abnahme oder Teilabnahme erfolgt? Wenn die Garage auch Vertragsbestandteil war, dann schauen Sie mal für einige Infos unter dem Baurechtslexikon von bauen.de unter Stichwort Schadensersatz wegen Nichterfüllung und unter Mängelanzeige.
###LINK0###
Gegebenenfalls einen Fachanwalt einschalten oder eine Schlichtung anstreben. (Bundeslandabhängig).
Was sagt denn die betreffende Firma zu dem Zustand?
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!