Haus planen - Gute Planung beim Haus bauen

terminverzug Bautermin Bauträger

von Baufritze

Baubeginn sollte laut Notarvertrag mit dem Bauträger spätestens am 25.04.10 sein. Beginn wird jedoch erst 4-6 Wochen später da die Strasse bzw.Grundstück von der Gemeinde zu erschliessen sind !

Kann ich Schadensersatz fordern und wieviel?

Antworten (3)

Antwort von: fenster-türen.de
05-05-2010

Hallo ,

also für zu spätes anfangen weil die Stadt nicht aus dem Quark kommt mit der erschliessung kann mann noch keinen Anspruch stellen .

 

ABER : sollte der bauträger am Ende den Fertigstellungstermin nicht einhalten können , versuchen die meisten Bauträger Ihre Kunden auszutricksen .

 

und zwar zählt immer , wer seine Wohnung räumen muss , weil er Nachmieter hat und raus muss . So hat mann Anspruch auf eine Hotelkostenübernahme sowie zusätzliche Umzugskosten , einlagerrung der Möbel usw ...

 

Manche Bauträger , versuchen es so hin zu bekommen das wenn bereits verzug da ist , der Kunde einziehen muss dies auch tut . Somit ist der Bauträger von hohen kosten verschont ... der Kunde zieht ein Ohne Endabnahme !!

das heisst oft und das vergessen die meisten an dieser Stelle ... der Bauträgerlässt sich mehr Zeit bei der fertigstellung der mängel .. oft über einen langen zeitraum und stellt schon mal Rechnungen ;-)

 

ich wünsche euch aber dennoch viel erfolg beim Hausbau .

Meine Aussage hier stammt aus 12 Jähriger Erfahrung mit ca 40 verschiedenen Bauträgern aus dem Kölnerumland bis hoch nach Münster und Ruhrpott ;-)

Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
05-05-2010

.

Im Notarvertrag wird sicherlich drin stehen, Baubeginn am 25.04.2010, doch nicht jedoch bevor die Baugenehmigung erteilt worden ist.

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Schauen Sie in Ihren Vertrag.

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

___________________________________

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

.

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
06-05-2010

Hallo Baufritze,

 

Allgemeine Infos zum Thema Baurecht finden Sie auch hier im Baurechtslexikon unter S für Schadensersatz.

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Zu Ihrem beschriebenen Fall würde ich fragen, welcher Schaden Ihnen denn bis jetzt entstanden ist?

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