Architektenhaus bauen - Preise und Anbieter

Architektenhaus - für Individualisten

Wer Individualität will, ist mit einem Architektenhaus gut beraten.

von Frank Kemter

Ein Architektenhaus hat Vor- und Nachteile: Die individuelle Planung erfordert nicht nur vom Architekten selbst eine Menge Engagement. Um das eigene Häuschen genau den Wünschen und Bedürfnissen anzupassen, muss auch der Bauherr eine Menge Kreativität und Mitarbeit einfließen lassen.

Architektenhaus: Eigenheim nach individuellen Bedürfnissen

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Architektenhaus
Foto: Bembé Dellinger, Fotograph: Stefan Müll  
Architektenhaus, Flachdach
Foto: Hans Engels, Architekt: Jo Güth  
Architektenhaus holzvertäfelt, Holzvertäfelung
Foto: Gassner&Zarecky Architekten BDA  
Architektenhaus, Massivhaus
Foto: jetzthaus GmbH  
Architektenhaus, Terrasse
Foto: Hans Engels, Architekt: Jo Güth  
Architektenhaus, Split-Level-Bauweise
Foto: Bembé Dellinger, Stefan Müller-Naumann  
Architektenhaus, Faserzementplatten
Foto: Dalla Corte + Völkle Architekten GmbH  
Architektenhaus, Klinkerfassade
Foto: Haacke  
Architektenhaus, amerikanische Veranda
Foto: Büdenbender Hausbau  
Architektenhaus, Reetdach
Foto: Haacke  
Architektenvilla, Flachdach, Bauhausstil
Foto: Haacke  
Architektenhaus, Flachdach
Foto: Bembé Dellinger, Stefan Müller-Naumann  
Architektenhaus
Foto: Hans Engels, Architekt: Jo Güth  
Architektenhaus, Wintergarten
Foto: Büdenbender Hausbau  
Architektenhaus, Fertighaus, Stadtvilla
Foto: Haacke  
Architektenhäuser, Bestandserweiterung, Holzständerbauweise
Foto: Gassner&Zarecky Architekten BDA  
Architektenhaus, Einfamilienhaus
Foto: Büdenbender Hausbau  
Architektenhaus, Architekt Sanierung
Foto: Finckh Architekten BDA  
Architektenhaus, Eternitplatten
Foto: Dalla Corte + Völkle Architekten GmbH  
Architektenhaus
Foto: Dalla Corte + Völkle Architekten GmbH  
Architektenhaus
Foto: www.flow-architektur.de  
Eine große Terrasse und auch in den Innenräumen viel Platz zum Austoben. Beim Architektenhaus kann bei der Gestaltung der Räume individuell auf die Lebensumstände der Bauherren eingegangen werden, zum Beispiel auf die Bedürfnisse von Familien.
Material und Verarbeitung nehmen bei diesem zweigeschossigen Wohnhaus mit Flachdach Bezug auf die regionale Bauweise: Die Fassade ist mit einer liegenden Lärchenstulp-Schalung verkleidet.
Eigenheim nach individuellen Bedürfnissen: Auf dem massiven Sockelgeschoss in Form mehrerer Kuben befindet sich bei diesem Architektenhaus eine holzvertäfelte Röhre als Obergeschoss, die von oben belichtet wird.
Dieses massive Architektenhaus ist nicht nur optisch, sondern auch funktionell in zwei Bereiche unterteilt. Während sich unter dem Flachdach sämtliche haustechnischen Einrichtungen, Bäder und die Küche befinden, sind unter dem Pultdach Wohn- und Schlafräume untergebracht.
Die Grundrisse der drei Etagen dieses modernen Wohnhauses mit integrierter Garage sind aufgefächert übereinander angeordnet. So bildet sich Stock für Stock eine großzügige Terrasse.
Dieses Architektenhaus mit versetzten Fenstern in unterschiedlichen Größen wurde in der Split-Level-Bauweise errichtet. Dabei wird auch die Hangfläche bebaut. Durch den Höhenunterschied ergeben sich im Haus versetzte Ebenen, die mit Treppen verbunden sind.
Die Fassade wirkt von weitem schlicht weiß. Wer genau hinsieht, entdeckt Schindeln aus kleinformatigen Faserzementplatten, die an die Fassaden alter Bauernhäuser erinnern.
Dass ein Architektenhaus nicht immer futuristisch und klar aussehen muss, beweist dieses romantische Haus mit rotbunter Klinkerfassade.
Bei Architektenhäusern in Fertigbauweise können Bauherren persönliche Wünsche einbringen und Akzente setzen, wie beispielsweise bei diesem Haus mit Veranda im amerikanischen Stil.
Reetdach kombiniert mit rotem Klinker: Dieses Architektenhaus steht in Norddeutschland. Der Baustoff Schilf hält im Winter die Kälte draußen und sorgt an Sommertagen für einen angenehmen Hitzeschutz.
Diese zweigeschossige Villa wurde im Bauhausstil erbaut. Unter dem Flachdach mit auskragender Dachscheibe befinden sich rund 200 Quadratmeter Wohnfläche.
Die weitläufige Terrasse mit Treppen in den Garten ermöglicht bei diesem Einfamilienhaus mit Flachdach einen unverbauten Blick auf den Sonnenuntergang.
Das Untergeschoss des L-förmigen Wohnhauses ist zum Garten hin vollflächig verglast und auf der gesamten Länge zu öffnen. Die übrigen Fassaden sind mit großformatigen, anthrazitfarbenen Keramikplatten in liegendem Format verkleidet.
Im Grünen gelegen: Durch die offen gestaltete Fassade mit Terrasse und Wintergarten wird ein fließender Übergang zwischen den Innen- und Außenräumen ermöglicht.
Diese Stadtvilla ist in Fertigbauweise entstanden und beherbergt zeitweise bis zu acht Familienmitglieder. Optisches Highlight ist die gläserne Firstspitze im Dach.
Auch für Bestandserweiterungen sind Architektenhäuser zu empfehlen: Das traditionelle und massive Siedlerhaus wird von dem Neubau in Beton- und Holzständerbauweise optimal ergänzt.
Formenmix: Bei diesem Einfamilienhaus wechseln sich runde und eckige Formen ab. Die großen Glasfronten wirken offen und lassen viel Licht in die Wohnräume.
Bei der Sanierung dieser Villa aus den dreißiger Jahren wurde auf ein nicht genutztes Zimmer im Obergeschoss verzichtet und so eine sechs Meter hohe Bibliothek geschaffen.
Die Außenwände bestehen aus Backstein und sind zur Straße mit anthrazitfarbenen Eternitplatten verkleidet. Eine fensterlose Front bewahrt die Privatsphäre.
Vom Garten aus ergibt sich mit hellem Lärchenholz und bodentiefen Fenstern ein ganz anderes Bild.
Umlaufende Fenster und Grünpflanzen lockern die Strenge der massiven kubischen Elemente auf.
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Der Architekt hat beim Bau eine vorbereitende und beaufsichtigende Funktion. Vom Grundstückskauf bis zur Auswahl der Handwerker ist jedoch der Bauherr selbst Vertragspartner zahlreicher Unternehmen, während der Käufer einer Bestandsimmobilie oder eines Bauträgerhauses im besten Fall nur einen Vertragspartner hat. Lohn des zusätzlichen Aufwandes: Das neue Heim wird ein Unikat.

Bei der Wahl des Architekten kann es von Vorteil sein, wenn dieser bereits Häuser in der entsprechenden Gemeinde gebaut hat. Er kennt sich dann mit den örtlichen Gepflogenheiten aus und weiß, welche formalen Richtlinien bei der Baugenehmigung zu beachten sind. Diese können nämlich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

Feste Honorare für Architektenleistungen

Genau wie Ärzte und Rechtsanwälte dürfen auch Architekten ihr Honorar nicht selbst bestimmen. Sie müssen sich an die Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) halten. In ihr sind Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen festgeschrieben. Grund: Der Gesetzgeber will, dass der Wettbewerb nicht über den Preis, sondern über die Qualität stattfindet.

Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die reinen Baukosten für das Architektenhaus. Dazu zählen die Netto-Kosten für Baukonstruktion und die Haustechnik, nicht jedoch die Kosten für das Grundstück, die Erschließung, Außenanlagen und Einbauten sowie die Bau-Nebenkosten.

Das kostet ein Architektenhaus

Nach der HOAI darf der Architekt ungefähr zehn Prozent der reinen Baukosten für das Architektenhaus verlangen, sofern alle Architektenleistungen in Anspruch genommen werden. Außerdem kann ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbart werden. Zum Beispiel dann, wenn die vorausberechneten Baukosten unterschritten werden. Maximal 20 Prozent der eingesparten Summe kann der Architekt dann als Extra-Honorar einstreichen. Architektenleistungen sind in der HOAI in neun Leistungsphasen eingeteilt.

2,7 bis drei Prozent der anrechenbaren Bausumme muss der Bauherr für die Phasen eins bis vier für Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung an den Architekten überweisen. Für die weiteren Architektenleistungen wie Ausführungsplanung, Vorbereiten der Auftragsvergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation (Phasen fünf bis neun) ist der Rest des Honorars fällig.

Der Bauherr muss nicht gleich zu Beginn einen Architektenvertrag über alle neun Leistungsphasen abschließen. Ratsam ist es, vorerst nur die ersten drei Phasen zu vereinbaren. Ist der Bauherr dann mit den Leistungen des Architekten zufrieden, können Vereinbarungen über weitere Leistungen getroffen werden.

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Aktuelle Fragen zum Thema

Architektenhaus

von Rigistraße | am 16-11-2011 | 1 Antwort
von sitb | am 19-10-2011 | 3 Antworten
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