Fertighaus bauen - massiv, schlüsselfertig, aus Holz

Risse im Mauerwerk -Anspruchsfrage!

von Celina

Im Jahr 2003 haben wir ein Reihenhaus gebaut. Nun sind riesige Risse im Mauerwerk, über der Tür zur Kammer kann man mittlerweile durchgucken. Haben wir noch Anspruch auf Beseitigung der Schäden durch den Bauträger?

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
02-01-2012

Hallo Celina,

 

Ich gehe davon aus, dass die Ansprüche verjährt sind. Je nach dem, welche Vertragsart vorliegt, gelten 4 oder 5 Jahre nach Bauabnahme als Frist. Ausnahmen (grobfahrlässiges Handeln, Täuschung, arglistiges Verschweigen) bedingen andere Verjährungsfristen. Dies bedeutet, ohne Gutachter und Anwalt, wird es schwer, da Sie in der Beweislast sind, zu klären, dass der Riss im Verschulden des Herstellers liegt. Einiges Lesenswertes gibt es unter disem Link.

Link(s):
222 von 2639 Fragen

Antwort schreiben

(Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet)

 
Information

Ihr Benutzername wird in der Antwort angezeigt

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt

 

© Immowelt AG 2012   ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!

Feedback abgeben