Fertighaus bauen - massiv, schlüsselfertig, aus Holz
Hallo Celina,
Ich gehe davon aus, dass die Ansprüche verjährt sind. Je nach dem, welche Vertragsart vorliegt, gelten 4 oder 5 Jahre nach Bauabnahme als Frist. Ausnahmen (grobfahrlässiges Handeln, Täuschung, arglistiges Verschweigen) bedingen andere Verjährungsfristen. Dies bedeutet, ohne Gutachter und Anwalt, wird es schwer, da Sie in der Beweislast sind, zu klären, dass der Riss im Verschulden des Herstellers liegt. Einiges Lesenswertes gibt es unter disem Link.
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