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Gewährleistung bei Eigenleistung?

von Tanja S.-H.

Wir haben bei unserem schlüsselfertigen Hausbau die Böden und Wände in Eigenleistung übernommen.

Nach drei Jahren sind nun Setzrisse in den Fugen, sowohl zwischen Decke und Wand als auch in den Fußleisten vorhanden.

Der Bauträger ist nun der Meinung, dies würde nicht unter die Gewährsleistung fallen, da es Eigenleistung war.

Aber diese Risse sind doch durch das Setzen des Baus entstanden?!Wie sehen Sie das?

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
02-02-2012

Hallo Frau Tanja S.-H,

 

Da wird natürlich Klärungsbedarf erforderlich. Letztendlich wird nur ein Gutachten Klärung schaffen. Sie schreiben Böden und Wände. Das ist ja schon fast der Rohbau, den Sie in Eigenleistung erbracht haben. Kellerboden stammt aus Eigenleistung? Außen- und Innenwände in Eigenleistung?

Wurde ein Bodengutachten erstellt?

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