Massivhaus bauen - Preise und Anbieter
Ich interessiere mich für ein schlüsselfertig Haus. Wie ist das kann ich erwarten dass schlüsselfertig auch bezugsfertig heisst oder regnet es mir nur bei wände streichen und Fußboden verlegen nicht mehr auf den kopf ? Gibt es da irgendwelche Vertragsgesetzte wie ich mich absichern könnte?
Sonnige Grüße aus Sindelfingen,
Hallo Martin,
Eine eindeutige rechtliche definierung zu dem Begriff schlüsselfertig gibt es nicht. Nachfolgend habe ich einen Artikellink hierzu aufgeführt.
Doch grob gesagt ist es so: Bei Übergabe des Schlüssels sollte ein Dach (regendicht natürlich!) und Fenster eingebaut sein sollten. Das weitere regelt die Baubeschreibung.
Link hierzu: ###LINK0###
Hallo,
diese Definition ist nicht eindeutig geklärt. Es kann bedeuten, dass das Haus komplett fertig ist, es kann allerdings auch bedeuten, dass Oberböden, Malerarbeiten etc. in Eigenleistung zu erbringen sind. Ganz wichtig hierbei: "Den Vertrag richtig lesen und ggf. korrigieren lassen". Tipps hierzu gibt es beim kostenlosen Report auf
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Viel Erfolg
Carsten
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