Bedarfsausweis: Theoretischen Energiebedarf ermitteln
Energieausweis (5 Artikel):

Auf Nummer sicher: Nach einer Vor-Ort-Begehung durch den Fachmann kann dieser einen Bedarfsausweis ausstellen. Foto: meimei-media
Wer eine bis einschließlich 1965 erbaute Immobilie erwerben will, kann seit 1. Juli 2008 auf das Vorlegen eines Energieausweis bestehen. Für nach 1965 errichtete Gebäude besteht diese Pflicht erst seit 1. Januar 2009. Der Bedarfsausweis soll dem potentiellen Käufer oder Mieter einen Anhaltspunkt geben, wie der energetische Zustand der Immobilie im Vergleich zu einem nach denselben Gesichtspunkten gemessenen Objekt einzuschätzen ist.
Bedarfsausweis: Haus wird auf Herz und Nieren geprüft
Der Bedarfsausweis lässt eine vom jeweiligen Bewohner der Immobilie unabhängige Bewertung in Bezug auf den Energiebedarf zu. Es wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Im Blickpunkt der Gebäude-Untersuchung stehen die Bausubstanz sowie die Heizungsanlage der Immobilie: So kann festgestellt werden, wie hoch die energetische Effizienz des Hauses ist. Dadurch ist es möglich, den durchschnittlichen Energiebedarf zu berechnen, der für die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Der Bedarfsausweis liefert dem Eigentümer zudem wichtige Hinweise, um sein Haus eventuell zu modernisieren oder gegebenenfalls zu sanieren und ist zehn Jahre gültig.
Vorsicht bei der Aussteller-Suche
Einen Energieausweis - ob Verbrauchs- und Bedarfsausweis - kann man sich unter Eingabe der benötigten Hausdaten schon ab 15 Euro aus dem Internet herunterladen. Doch Vorsicht: Diese können fehlerhaft und damit ungültig sein. Die sichere Variante ist die Ausstellung eines Ausweises nach einer Vor-Ort-Begehung durch den Fachmann - beispielsweise einen Architekten oder staatlich geprüften Handwerksmeister. Diese Energieberatung bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übrigens mit bis zu 300 Euro. Auf der Suche nach einem Sachverständigen in der Nähe hilft die Deutsche Energieagentur weiter.
Wer innerhalb der Fristen keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegt, kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro bestraft werden - sofern das Objekt verkauft oder vermietet wird.
- Weitere Informationen:
- Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BAFA) zukunft haus
Verbrauchsausweis: Offenbart ... 
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mister wong
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