Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller
Von Kühl- oder Gefrierschränken kennen wir das schon: Die gute Note "A" auf einem grünen Pfeil bedeutet: Das Gerät ist sehr sparsam. Ein knallrotes "G" hingegen weist auf einen wahren Energiefresser hin. Mit dem Energieausweis werden jetzt ähnliche Klassifizierungen auch für Häuser stufenweise eingeführt.
von Frank KemterSoll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, so ist der Energieausweis dann Pflicht. Er gibt Auskunft über den Energiehunger einer Immobilie. Mieter und Käufer sollen mit ihm abschätzen können, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben, noch bevor sie den Vertrag unterschreiben.
Wer in seinem eigenen Einfamilienhaus wohnt, muss zunächst nichts tun. Wer seine Immobilie jedoch verkaufen oder neu vermieten will, muss dem Käufer oder Mieter künftig einen Energieausweis vorlegen. Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, mussten sich spätestens im Juli 2008 einen Energieausweis zulegen, sofern die Immobilie neu vermietet oder verkauft werden sollte. Für neuere Gebäude ist der Energieausweis seit Januar 2009 Pflicht. Für Nichtwohngebäude (zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude) lautete die Frist ebenfalls: 1. Januar 2009.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Vorteile: Die Ausfertigung eines solchen Passes ist kostengünstig - ab etwa 30 bis 50 Euro. Und der Energieausweis bezieht sich auf den tatsächlich gemessenen Verbrauch. Nachteil: Kritiker bemängeln, dass weniger die Energieeffizienz, als das Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird.
Bei dieser Variante wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Vorteil: Ermittlung des Energiebedarfs aufgrund objektiver technischer Daten. Nachteile: Die Ausfertigung eines bedarfsorientierten Passes ist teuer und kostet je nach Aufwand rund 150 bis zu mehrere hundert Euro. Auch bei korrekter Berechnung kann sich aufgrund des Nutzerverhaltens ein abweichender Verbrauch ergeben.
Hausbesitzer, die noch bis zum 1. Oktober 2008 einen Energieausweis für ihr Haus anfertigen ließen, hatten grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Varianten. Seitdem besteht diese Wahlfreiheit nicht mehr für alle Gebäude.
Wahlfreiheit gibt es für:
Keine Wahlfreiheit gibt es für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist seit dem 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend.
Der Energieausweis gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Der Pass soll die Transparenz erhöhen und damit Käufern und Mietern eine Entscheidungshilfe bieten.
© Immowelt AG 2011 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!