Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller
Wer eine Immobilie in Zukunft verkaufen oder vermieten will, ist verpflichtet, potentiellen Interessenten eine Energieausweis vorzulegen. Die kostengünstigere Variante: der Verbrauchsausweis.
von Michael MeisterDer Energieausweis gilt als öffentlich-rechtliches Zertifikat für Gebäude. Er soll helfen, ein Objekt energetisch zu bewerten. So soll transparent gemacht werden, wie viel eine Immobilie durchschnittlich an Energie verbraucht. Neben dem Bedarfsausweis, bei dem der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt wird, gibt es noch den Verbrauchsausweis.
Neben der Berücksichtigung des Standortklimas des Gebäudes werden beim Verbrauchsausweis noch die Heizkostenabrechnungen der zurückliegenden drei Jahre herangezogen. Diese werden wiederum durch die Fläche geteilt, die effektiv beheizt wurde. Auf dieser Basis werden die auftretenden Energiekosten dann eingeschätzt. Der Verbrauchsausweis ist jedoch in starkem Maße vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Er sagt unter Umständen wenig über den zu erwartenden Energieverbrauch aus. So ist es möglich, dass zwei Objekte die gleiche Bausubtanz besitzen, aber vollkommen unterschiedlich genutzt werden: beispielsweise ein Wochenend-Haus im Vergleich zu einer ganzjährig bewohnten Immobilie.
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen neuen Mietern oder Eigentümern seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen, für später errichtete Gebäude ab dem 1. Januar 2009. In der Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 hatten alle Gebäudeeigentümer noch die Möglichkeit, sich einen preiswerten Verbrauchsausweis erstellen zu lassen. Seitdem besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis noch für Wohngebäude, die ab 1978 gebaut wurden und Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres. Keine Wahlfreiheit gibt es für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist nach seit 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend. Der Verbrauchsausweis ist ebenso wie der Bedarfsausweis zehn Jahre gültig.
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