Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller
hallo
ich habe vor einem monat ein haus gekauft.bjh 1958-1959.
ich habe keinen energieausweis gezeigt bekommen.
ist der kauf rechtens?
habe ich ansprüche auf vergünstigung des kaufpreises?
Derzeit gilt noch.
Einen Energieausweis ist nur auf Verlangen des Käufers oder des Mieters vorzulegen!!
Eine Aushändigung einer Kopie ist nicht vorgeschrieben. Sie hätten nachweislich die Einsicht in den Energieausweis verlangen müssen.
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