Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller

Mein neuer Vermieter will die Energiepassregelung nicht in den neuen Mietvertrag aufnahmen. Ist das rechtens oder sogar üngültig?

von Klaus Warneke

Ich ziehe zum 1.2.2010 in eine neue Wohnung, die schon vor 40 Jahren gebaut wurde. Der private Vermieter hat den Absatz "Energiepass" im Mietvertrag offen gelassen. Muss er mir einen zeigen? Braucht diese Wohnung einen? Kann ich den verlangen? Oder kann ich unterschreiben und erst dann den Pass verlangen? Ist der Vertrag rechtens?

Antworten (1)

Antwort von: Frank
02-12-2009

Der Vermieter ist verpflichtet, zumindest auf Nachfrage einen Energieausweis vorzulegen. Ob er den Passus "Energieausweis" im Mietvertrag offen lässt oder nicht, ist unerheblich, der Vertrag ist trotzdem gültig. Da die Energieausweis-Pflicht noch relativ neu ist, gibt es meines Wissens nach aber noch keine Präzenendzfälle, welche konkreten juristischen Folgen die Energieausweis-Verweigerung im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter haben kann.

 

So wie Sie schreiben, scheint es mir aber so, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter schon vor Beginn des Mietverhältnisses einen ordentlichen Knacks hat. Das ist, wie ich finde, ungünstig. Wenn schon im Vorfeld solche Animositäten bestehen, sollten Sie vielleicht schon deshalb überdenken, ob Sie sich nicht eine andere Wohnung suchen.

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