Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller

Welche Vorgaben zum Energieausweis gibt es bei Teilvermietung während der Sanierung?

von floh

Kauf (Juni 2009)eines Vierfamilienhauses BJ 1908. Beim Kauf existierte kein Energieausweis. Bedarf für den Zustand bei Kauf wurde durch den Architekten ermittelt. Desweiteren wurde der Bedarf ermittelt für das Objekt nach Abschluss der Sanierung. Sobald eine Wohnung fertiggestellt war,wurde diese vermietet.

3 der vier Wohneinheiten sind fertiggestellt. Ein Energieausweis wurde bei der Vermietung nicht zur Einsicht verlangt.

Die obere Geschossdecke ist noch nicht gedämmt, das Objekt befindet sich somit in einem Zwischenstadium der berechneten Bedarfsermittlungen.

Welche Berechnung ist nun gültig falls bei der letzten Wohnung der Ausweis eingesehen werden soll? Die Dämmung der oberen Geschossdecke erfolgt noch in diesem Jahr.

Muss ich für den jetzigen Zustand noch einmal den Bedarf errechnen lassen oder was für Regeln existieren für solche Fälle? Mit dem Ursprungsbedarf vor Sanierung würde ich bei der Vermietung sicherlich nicht punkten.

Kann ich beides vorlegen mit dem Hinweis des Vorher-Nachher Effektes?

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
16-06-2010

Hallo,

Die Dämmung der obersten Geschossdecke (oder alternativ des Daches) gehört ja zur Nachrüstpflicht. Eine Berechnung für diesen Zustand der nicht gedämmten Decke, wäre somit irreführend, da dieser Zustand nicht sein soll. Die Dämmung der obersten Geschossdecke in diesem Jahr vor der Heizperiode ist ja vorgesehen und die Ausführung entspricht dann den Vorgaben.

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