Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller

wir haben im april2009 ein haus gekauft und es gibt kein energiepass. kann ich den verkäufer dazu ve

von Uwe Rietsch

Antworten (3)

Antwort von: Heiner
01-12-2009

Hallo Herr Rietsch,

 

grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, AUF ANFRAGE einen Energieausweis vorzulegen. Allerdings haben Sie ja offensichtlich das Haus schon gekauft, ohne nach einem Energieausweis zu fragen. Nachträglich kann man den Energiepass meines Wissens nicht fordern.

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
01-12-2009

Hallo Herr Rietsch,

 

Auch hier drück sich der Gesetzgeber diplomatisch aus. Der Ausweis muß dem Käufer zugänglich und einsehbar gemacht werden. Ich kann mir vorstellen das es Probleme gibt nachzuweisen, dass Sie die nach der Einsehbarkeit des Energieausweises verlangt haben.

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Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
06-04-2010

Normalerweise wird der fehlende Energiepass im Notarvertrag erwähnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ReiMa-Baudienstleistungen

 

______________________________

 

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