Energieausweis & Energiepass - Kosten und Aussteller
Hallo Herr Rietsch,
grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, AUF ANFRAGE einen Energieausweis vorzulegen. Allerdings haben Sie ja offensichtlich das Haus schon gekauft, ohne nach einem Energieausweis zu fragen. Nachträglich kann man den Energiepass meines Wissens nicht fordern.
Hallo Herr Rietsch,
Auch hier drück sich der Gesetzgeber diplomatisch aus. Der Ausweis muß dem Käufer zugänglich und einsehbar gemacht werden. Ich kann mir vorstellen das es Probleme gibt nachzuweisen, dass Sie die nach der Einsehbarkeit des Energieausweises verlangt haben.
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Normalerweise wird der fehlende Energiepass im Notarvertrag erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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