Strom sparen im Haushalt: Tipps

EnEV 2009: Verschärfte Energiespar-Regeln bei Hausbau und Sanierung

Mit Inkrafttreten der EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 gelten verschärfte Energiespar-Regeln: Wer ein Haus neu baut, muss diese bereits bei der Planung berücksichtigen. Doch auch Eigentümer von Altbauten müssen in manchen Fällen nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen.

von Christine Neudert
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Energiespar-Regeln der EnEV 2009: Für Neubauten sind diese demnächst Pflicht. Foto: Verband Privater Bauherren (VPN)

Bauherren müssen künftig noch energieeffizienter bauen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung einzuhalten. In manchen Fällen müssen aber auch die Eigentümer von Bestandsimmobilien tätig werden. bauen.de erläutert, worauf Häuslebauer und Eigentümer künftig achten müssen. Die neue EnEV 2009 gilt seit dem 1. Oktober 2009. Wurde der Bauantrag noch bis zum 30. September gestellt, gelten die alten Regeln der Energieeinsparverordnung 2007.

Was sich für Bauherren ändert

Bei Neubauten wurden einige wesentliche Anforderungen deutlich verschärft

  • Der Energieverbrauch von Häusern muss gemäß EnEV 2009 30 Prozent niedriger sein als bisher - Richtwert ist der Jahres-Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf setzt sich zusammen aus der Endenergie, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird, und den Verlusten, die bei Erzeugung der Endenergie entstehen. 
  • Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein.
  • Im Zuge des Wärmegesetzes sind Bauherren außerdem verpflichtet, den Energiebedarf ihres Hauses zum Teil mit erneuerbaren Energien zu decken. Dazu zählen Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme. Ist das nicht möglich, können auch ähnlich Klima schonende Maßnahmen, so genannte Ersatzmaßnahmen, umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämmmaßnahmen.

Was sich für Eigentümer bereits bestehender Gebäude ändert

  • Wer die Gebäudehülle eines bestehenden Gebäudes saniert, das heißt Außenwände, Dach, Fenster, Dachflächenfenster oder ähnliches, muss wie bisher auch die EnEV nur dann einhalten, wenn die Fläche des modernisierten Bauteils eine bestimmte Größe überschreitet. Neu ist hier allerdings, wie sich diese Fläche berechnet. Ob die EnEV zum Tragen kommt, errechnet sich anhand des Verhältnises der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteilfläche des Gebäudes. Ausgenommen sind kleinere Reparaturen, bei denen das sanierte Bauteil höchstens zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche einnimmt.
  • Wer einen Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern plant, muss ab 1. Oktober 2009 nachweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubaustandard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutzes der Gebäudehülle erfüllt.

Pflicht für Altbau-Eigentümer 

  • Eigentümer von Altbauten sind oft von der Dämmpflicht der obersten Geschossdecke betroffen: Bei einem bestehenden Wohngebäude muss die oberste, ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden, wenn diese zwar nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Alternativ ist es auch möglich, anstatt der obersten Geschossdecke das darüberliegende, ungedämmte Dach zu dämmen.
  • Eine weitere Pflicht für Eigentümer bestehender Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten ist, Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizanlage zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Wohneinheiten ausschließlich mit diesen Geräten beheizt werden. Hier sind die Fristen aber relativ langfristig zu erfüllen: Heizsysteme, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen ab 2020 nicht mehr betrieben werden. Geräte, die seit 1990 oder später installiert wurden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr zum Einsatz kommen.

Auswirkung der EnEV 2009 auf Fördermöglichkeiten durch die KfW

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Je höher die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto attraktiver ist die Förderung. Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden an die EnEV 2009 angepasst, an der bisherigen Struktur hat sich allerdings nichts geändert. Einheitlicher Förderstandard bleibt das "Energie-Effizienzhaus" in den Stufen "KfW-Effizienzhaus 100", "KfW-Effizienzhaus 70", und "KfW-Effizienzhaus 55". Hinzu kommen allerdings weitere Förderstufen, so dass es insgesamt sechs KfW-Effizienzhausstandards gibt.

Weitere Informationen:
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