Strom sparen im Haushalt: Tipps

Orientierungshilfe für Bauherren: Info-Tool zum EEWärme-Gesetz

Bei Neubauten muss ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Info-Tool der Energieagentur NRW zeigt, welche Alternativen zum Einsatz kommen können.

von Birgit Nöth

(bauen.de) - Seit 1. Januar 2009 müssen Bauherren dafür sorgen, dass ein bestimmter Mindestanteil vom Wärmeenergiebedarf eines Neubaus durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Jetzige und künftige Bauherrn erhalten mit Hilfe des Info-Tools der Energieagentur NRW wichtige Hinweise, wie sich die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen lassen. Denn: Prinzipiell können verschiedene Techniken eingesetzt werden, und auch eine Kombination verschiedener Maßnahmen ist möglich.

Diese erneuerbaren Energien können zum Einsatz kommen

Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung

  • Holzpelletsheizung
  • Wärmepumpe
  • Blockheizkraftwerk (BHKW)

Alternativen zur Erfüllung des EEWärmeGesetzes

  • Einsatz von Nah- und Fernwärme mit einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien
  • Abwärme
  • KWK-Anteil (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Verbesserter Wärmeschutz der Gebäudehülle

Hier geht`s zum Info-Tool.

Weitere Informationen:
11 von 19 News
 

© Immowelt AG 2011   ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!

Feedback abgeben