Wasser sparen - in Haus, Bad und Küche

Darf die Gemeinde mir den Betrieb einer Dusche im Haus mit Regenwasser verbieten?

von Andreas

Antworten (3)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
04-12-2011

Hallo Andreas,

 

Ja wenn dies begründet ist, warum nicht. Es handelt sich bei Regenwasser nicht um Grauwasser (also aufbereitetes Waschmaschinenwasser etc. aus dem Haus) sondern um den Wasserkreislauf, der den Grundwasserpegel beeinflussen kann. Regenwasser für die Dusche, müßte als Schmutzwasser abgeleitet werden.

Antwort von: Andreas
04-12-2011

Danke , aber das beantwortet meine Frage nicht.

Die Abwasserfrage stellt sich nicht.

Mir geht´s nur um die Nutzung von Regenwasser für eine Dusche im Haus.

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
05-12-2011

Hallo,

Nicht nur die Abwassefrage, sondern nach meiner Kenntnis kann Gebietsabhängig der ökologische Kreislauf (Grundwasser Einfluss) beeinträchtigt sein, wenn Regenwasser genutzt wird. Ich will damit sagen, dass nicht die Tatsache ausschlaggebend ist, ob Sie sich selbst mit Regenwasser duschen, sondern der damit verbundene Entzug des Regenwassers von der Bodenoberfläche. Aus diesem Grunde darf auch die Versiegelung von Bodenflächen verboten werden. Ich hoffe meine Antwort geht damit auf Ihr Problem ein. Welche Begründung hat die Gemeinde für den Verbot angebracht?

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