Förderungen & Zuschüsse für die Holzpelletheizung
Der Förderantrag kann vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes gestellt werden, auf dem die Anlage errichtet wurde.
von Gisela PitschGefördert werden Vorhaben, die bei Antragstellung fertig gestellt sind. Der Antrag sollte innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen und den Förderantrag selbst sowie eine Fachunternehmererklärung und eine Rechnungskopie enthalten.
Die Fachunternehmererklärung wird vom ausführenden Installationsunternehmen ausgefüllt. Sie beschreibt den Anlagentyp sowie die erbrachten Leistungen und gilt als Bestätigung der Leistungsfähigkeit der Heizung.
Vor dem Förderantrag stellen, sollte man sich jedoch informieren, ob die Anlage die Förderrichtlinien überhaupt erfüllt. Hierbei kann ein Energieberater helfen.
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