KfW Fördermittel beantragen und erhalten
Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Sanierung und Modernisierung von Wohnraum mit den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Wohnraum Modernisieren“.
von Katrin HausmannWer sein Haus energetisch aufrüsten möchte, kann hierfür Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dies gilt sowohl für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus als auch für einzelne Sanierungsschritte, die die Energiebilanz des Hauses verbessern.
Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren" unterstützt die staatliche Kreditanstalt Käufer von neu sanierten, energieeffizienten Wohnungen und Gebäuden sowie Eigentümer, die ihren Wohnraum sanieren möchten. Gefördert werden Eigenheimbesitzer oder auch Mieter, die durch Komplettsanierungen folgende Standards für ihre vier Wände erreichen:
KfW-Effizienzhaus 55
Ein KfW-Effizienzhaus 55 kommt nach der energetischen Sanierung mit 55 Prozent der Energie aus, die ein EnEV-Haus gemäß gesetzlicher Mindestanforderungen verbrauchen darf. Auch der Wärmeverlust durch die Wände darf nur maximal 55 Prozent des zulässigen Höchstwertes betragen.
KfW-Effizienzhaus 70
Dieser sanierte Altbau verbraucht 30 Prozent weniger Energie als ein in der EnEV definierter Neubau.
KfW-Effizienzhaus 85
Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt nach der energetischen Sanierung 85 Prozent der Energie, die ein Neubau höchstens verbrauchen darf.
KfW-Effizienzhaus 100
Dieser Altbau entspricht durch die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
KfW-Effizienzhaus 115
Ein KfW-Effizienzhaus 115 weist nach der energetischen Sanierung 15 Prozent mehr Energiebedarf auf als ein vergleichbarer Neubau. Dessen Transmissionswärmeverlust darf das KfW-Effizienzhaus 115 um 30 Prozent übersteigen.
Gefördert werden neben einer energetischen Vollsanierung auch dafür anfallende Baunebenkosten wie Architekten- oder Ingenieurleistungen sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Aber auch für Einzelmaßnahmen, die Sanierer gegebenenfalls geschickt miteinander kombinieren können, bietet die bundeseigene Kreditanstalt Unterstützung. Bedingung ist, dass die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert werden muss. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
Die KfW fördert Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen mittels zinsvergünstigter Darlehen. Für die Vollsanierung zum KfW-Effizienzhaus werden zusätzlich Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 Prozent vergeben. Dabei gilt: Je besser der energetische Standard, desto großzügiger ist die Förderung. Die Höchstfördersummen betragen 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmenkombinationen sowie 75.000 Euro für Komplettsanierungen. Gefördert werden außerdem nur Maßnahmen an Gebäuden, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt wurde. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von zwei bis fünf Jahren und bis zu zehn Jahren Zinsbindung. Seit 01. März 2011 gibt es außerdem eine endfällige Finanzierungsvariante. Sanierer müssen für das Darlehen während der Laufzeit also lediglich Zinsen zahlen, die Darlehensschuld müssen sie zum Laufzeitende begleichen. So können sie das Darlehen beispielsweise mit der Zuteilungsreife einer Lebensversicherung abstimmen. Die Kreditlaufzeit für diese Finanzierungsvariante beträgt bis zu acht, mindestens jedoch vier Jahre – bei acht tilgungsfreien Anlaufjahren und acht Jahren Zinsbindung.
Wer für die energetische Sanierung Eigenkapital verwendet, kann bei der KfW einen Investitionszuschuss beantragen. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Energiestandard, der erreicht wird, und beträgt bis zu 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit.
Anträge können vor dem Kauf der Immobilie oder dem Beginn der Sanierung bei der Hausbank gestellt werden. Privatpersonen können das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinieren, beispielsweise mit dem Bafa-Zuschuss für ein Gutachten. Allerdings darf die gesamte Fördersumme nicht höher sein als die entstandenen Kosten.
Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen können Sanierer zusätzlich einen Zuschuss in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie aber eines der Programme „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss oder Kredit) nutzen. Die KfW übernimmt insgesamt 50 Prozent der Kosten für die qualifizierte Baubegleitung, höchstens jedoch 2.000 Euro. Sanierer stellen ihren Antrag direkt bei der KfW - spätestens drei Monate, nachdem die Baubegleitung abgeschlossen wurde.
Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ unterstützt die KfW den Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie sowie Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden. Dazu gehören beispielsweise Grundrissänderungen, Sanitärinstallationen und Fenstertausch. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens aber 75.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und bis zu zehn Jahren Zinsbindung sind im ersten Jahr in jedem Fall tilgungsfrei. Das Förderdarlehen beantragen Modernisierer vor dem Beginn der Arbeiten bei der Hausbank.
© Immowelt AG 2011 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!