KfW Fördermittel beantragen und erhalten

Energieeffizient sanieren: KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen

Ab sofort vergibt die KfW wieder Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Teilsanierungen. Neu: Die Fördergelder sind an eine professionelle Baubegleitung geknüpft.

von Katrin Hausmann
KfW, Einzelmaßnahmen, Fenstertausch, sanieren
Teilsanierungen wie beispielsweise Fenstertausch oder Wärmedämmung werden ab sofort wieder von der KfW gefördert. Foto: Velux

(bauen.de) - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) macht es Eigenheimbesitzern ab sofort wieder einfacher, ihr Haus Schritt für Schritt zu sanieren. Neben Komplett-Sanierungen werden auch wieder Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt. KfW-Fördermittel werden beispielsweise für die Wärmedämmung der Fassade, den Einbau einer effizienteren Heizung oder den Fenstertausch vergeben. Nachdem die KfW die Fördermittel für Teilsanierungen im Sommer 2010 gestrichen hatte, können Modernisierer ab sofort wieder Anträge stellen.

KfW knüpft Zuschüsse und Darlehen an Baubegleitung

Förderungen vom Staat gibt es aber nur, wenn Eigenheimbesitzer den erforderlichen Energiestandard beachten. Daher muss man auch bei Teilsanierungen einen Sachverständigen einschalten, damit ein zinsgünstiger Kredit oder ein Zuschuss vergeben wird. Hierbei übernimmt die KfW aber bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Der geförderte Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro.

Neu: Endfällige Finanzierungsvariante

Für alle wohnwirtschaftlichen Programme hat die KfW außerdem eine endfällige Finanzierungsvariante eingeführt. Eigenheimbesitzer können das KfW-Darlehen somit noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integrieren. Der Grund: Während der Laufzeit werden lediglich Zinsen gezahlt, die Darlehensschuld wird am Laufzeitende zurückgezahlt. So kann die Laufzeit beispielsweise mit der Zuteilungsreife einer Lebensversicherung abgestimmt werden. Die Kreditlaufzeit des endfälligen Darlehens beträgt bis zu acht, mindestens jedoch vier Jahre. Nach Ablauf der endfälligen Kreditlaufzeit können Sparguthaben zur Tilgung eingesetzt werden.

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