Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Michael Meister | 7985 Aufrufe | 
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Die Strombetreiber sind laut Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, für den aus Photovoltaik-Anlagen gewonnenen und ins Netz eingespeisten Strom Einspeisevergütung zu bezahlen.

Solar: Förderungen & Zuschüsse (3 Artikel):

Photovoltaik-Anlage, Fotovoltaik-Anlage, Einspeisevergütung

Entspannen und die Sonne für sich arbeiten lassen dank Einspeisevergütung und eigener Photovoltaik-Anlage. Foto: BSW-Solar/SunTechnics

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich dabei nach dem Jahr, in dem die Photovoltaik-Anlage erstmals ans Netz ging. Die Förderung ist für die jeweilige Anlage für 20 Jahre festgelegt.

Einspeisevergütung reduziert sich

Die Einspeisevergütung sinkt jedes Jahr um mindestens neun Prozent. Wer also noch 2009 eine Anlage bis maximal 30 Kilowatt Leistung installierte, bekommt 43,01Cent pro Kilowattstunde, 2010 noch 39,14 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell plant die Bundesregierung allerdings, die Förderung für neue Anlagen noch deutlich stärker zu reduzieren.

Bestandsgarantie für installierte Anlagen

Für bereits installierte Anlagen gibt es eine Bestandsgarantie. Der Antrag auf Zugang zum öffentlichen Stromnetz muss beim örtlichen Energieversorger beziehungsweise Stromlieferanten gestellt werden.

Diese hohe Einspeisevergütung gilt für Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 Kilowatt/Peak (kWp) - für größere Anlagen ist die Einspeisevergütung etwas geringer. Die Maßeinheit kWp bezeichnet die standardisierte Spitzen- oder auch Nennleistung, die nicht der tatsächlichen Leistung entsprechen muss: In deutschen Breitengraden kann der Solaranlagen-Betreiber mit Erträgen von mehr als 700 Watt bis rund ein Kilowatt pro kWp rechnen, je nach Sonneneinstrahlung, Dachneigung und Ausrichtung.

Übrigens: Auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus-Dach passt in der Regel keine Solaranlage, die die 30 kWp-Grenze erreicht, üblich sind Anlagengrößen zwischen drei und zehn kWp, so dass private Solarstrombetreiber eigentlich immer von den höheren Fördersätzen profitieren.

Jahr

Vergütung
je KW/Cent

Vergütung
p.a. (Euro)

Vergütung
in 20 Jahren

2007

49,21

2.214,45

44.289,00

2008

46,75

2.103,75

42.075,00

2009

43,01

1.935,45

38.709,00

2010

39,14

1.761,30

35.226,00

2010*

33,88

1.524,60

30.492,00

2011

30,49**

1.372,05**

27.441,00**

2012

27,44**

1.234,80**

24.696,00**

2013

24,70**

1.111,50**

22.230,00**

2014

22,23**

1.000,35**

20.007,00**

* ab 1. Juli 2010
** voraussichtliche Vergütung (ab 2011)
Typischer Preis für eine 5 KWp-Anlage im Frühjahr 2010: ca. 15.000 Euro

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