Förderungen & Zuschüsse für Solaranlagen
Die Strombetreiber sind laut Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, für den aus Photovoltaik-Anlagen gewonnenen und ins Netz eingespeisten Strom Einspeisevergütung zu bezahlen.
von Michael MeisterObwohl die Einspeisevergütung für Solarstrom Jahr für Jahr zurückgefahren wird, ist die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach weiterhin lukrativ - und wird es vermutlich auch bleiben. Der wichtigste Grund: Die Modulpreise sanken in den vergangenen Jahren sogar stärker als die Photovoltaik-Förderung. Aus der Umweltgewissensfrage wurde für viele Hausbesitzer deshalb eine lukrative und gleichzeitig sichere Kapitalanlage.
Als sichere Kapitalanlage kann man Photovoltaik deshalb bezeichnen, weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Stromnetzbetreiber dazu zwingt, den auf dem privaten Einfamilienhaus-Dach produzierten Strom zu fixen Preisen abzunehmen. Und das über einen Zeitraum von 20 Jahren plus des Jahres der Inbetriebnahme. Wer eine Photovoltaik-Anlage errichtet, erhält über die Photovoltaik-Förderung eine Einspeisevergütung.
Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage kaufte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Seitdem sinkt die Höhe der Vergütung Jahr für Jahr für alle neu errichteten Anlagen.
Die Bundesgerierung hat die Photovoltaik-Förderung weiter zurückgefahren: Die Einspeisevergütung für neu errichtete Solaranlagen sinkt zum 1. Januar 2012 um weitere 15 Prozent. Der ins Netz eingespeiste Strom wird ab diesem Zeitpunkt mit 24,43 Cent je Kilowattstunde vergütet. Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es eine Vergütung von 12,43 Cent, sofern mindestens 30 Prozent des Sonnenstroms selbst verbraucht werden (ansonsten: 8,05 Cent). Wer seinen Solarstrom teilweise selbst nutzt, profitiert damit besonders stark von der Einspeisevergütung. Denn neben der Gutschrift spart man sich gleichzeitig die rund 20 bis 25 Cent Stromkosten pro Kilowattstunde vom Stromversorger - der eigene Solarstrom bringt damit einen erheblichen finanziellen Vorteil, zumal die Einspeisevergütung heute nicht mehr höher ist, als der Kilowatt-Preis, den manche Anbieter verlangen. Grund für die Regelung: Selbstverbrauch ist politisch erwünscht. Eine Einspeisevergütung in dieser Höhe gibt es für Anlagen mit einer Leitung von bis zu 30 Kilowatt/Peak (KwP), also für typische Anlagen auf Einfamilienhaus-Dächern.
Um wie viel die Solarförderung jeweils am Anfang eines Jahres heruntergefahren wird, hängt von der Kapazität der im Vorjahr neu ans Netz angeschlossenen Solaranlagen ab. Die Kürzungen betragen dabei jährlich mindestens neun Prozent, ab einer Kapazität von bundesweit 3.500 neuen Solar-Megawatt sind es 13 Prozent, ab 5.500 sogar 18 Prozent. Wegen dieser Kürzungen wird es für Solarstrom ab 2013 nur noch eine Vergütung geben, die nicht höher ist, als der vom Verbraucher zu zahlende Preis vom Stromanbieter. Denn selbst bei einem nur geringen Neubau von Fotovoltaik-Anlagen wird der Kilowatt-Preis 2013 höchstens noch 22,23 Cent betragen. Bei einer Kürzung um 15 Prozent sogar nur noch 20,77 Cent. Damit ist hinsichtlich des Preises, den Verbraucher für konventionell erzeugten Strom zahlen, in etwa Preisparität erreicht - sogar auch ohne etwaige Förderung für den Eigenverbrauch.
Die Beliebtheit der Photovoltaik bringt auch Probleme mit sich: Die Einspeisevergütung zahlt nicht der Staat, sondern der Netzbetreiber. Der wiederum gibt diese Kosten an alle Stromkunden weiter, mit der Folge, dass Strom für alle teurer ist, als er es ohne Solarstrom wäre. Solange es sich für jeden nur um kleinere Summen handelte, wurde das hingenommen. Doch in den vergangenen Jahren wurden viel mehr Solarmodule verbaut, als ursprünglich prognostiziert. Experten sehen deshalb in den kommenden Jahren zusätzliche Milliardenkosten auf die Verbraucher zukommen.
Geht man davon aus, dass die Preise für Photovoltaikanlagen auch in Zukunft in etwa so stark fallen werden wie die Vergütung, wird selbst verbrauchter Solarstrom ab etwa Mitte des Jahrzehnts für Verbraucher billiger sein als gekaufter Atom- oder Kohlestrom. Eine finanzielle Alimentierung mittels Photovoltaik-Förderung wäre damit gar nicht mehr nötig.
Wie viel Einspeisevergütung erhält man? (Beispiel: 5 KWp-Anlage, die jährlich 4.500 KWh erzeugt, ab 2013: Schätzung)
| Jahr | Vergütung je KW/Cent | Vergütung p.a. (Euro) |
Vergütung in 20 Jahren |
|---|---|---|---|
| 2007 | 49,21 | 2.214,45 | 44.289,00 |
| 2008 | 46,75 | 2.103,75 | 42.075,00 |
| 2009 | 43,01 | 1.935,45 | 38.709,00 |
| 01/2010 - 06/2010 | 39,14 | 1.761,30 | 35.226,00 |
| 07/2010 - 09/2010 | 34,05 | 1.532,25 | 30.645,00 |
| ab 10/2010 | 33,03 | 1.486,35 | 29.727,00 |
| 2011 | 28,74 | 1.293,30 | 25.866,00 |
| 2012 | 24,43 | 1.099,35 | 21.987,00 |
| 2013 | 20,77* | 934,65* | 18.693,00* |
| 2014 | 17,65* | 794,25* | 15.885,00* |
* Vergütung (Annahme: ab 2013: jeweils 9 % Kürzung)
Typischer Preis für eine 5 KWp-Anlage im Herbst 2010: ca. 12.000 Euro
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