Photovoltaik - Funktion, Kosten, Hersteller

Solardach mieten und vermieten

Der eine hat ein Dach, der andere keines, will aber via Solarzellen Strom erzeugen. Lösung: Solardach (ver)pachten! Beide Seiten können so Geld verdienen.

von Frank Kemter
Photovoltaik-Anlage, Einspeisevergütung, Solardach
Hausbesitzer müssen nicht selbst Solarzellen kaufen, um mit Photovoltaik Geld zu verdienen. Alternative: Solardach verpachten. Foto: Schott Solar

Hausbesitzer müssen nicht selbst Solarzellen kaufen, um mit Photovoltaik Geld zu verdienen. Ein Weg besteht darin, sein Dach an jemand anderen zu verpachten, der dort Solarzellen installiert. Ein Geschäft, das sich für beide Seiten lohnen kann: Der Betreiber der Solaranlage verdient dank der über 20 Jahre hinweg gesetzlich garantierten Einspeisvergütung mit dem Strom Geld, der Solardach-Besitzer mit der Pacht. Üblich sind Pachtzahlungen zwischen 50 und 80 Euro pro Quadratmeter Dachfläche für den 20-jährigen Gesamtzeitraum, wie Alpensolar, die nach eigenen Angaben größte deutsche Dachbörse, berichtet. Bei einer genutzten Fläche von beispielsweise 150 Quadratmetern können so immerhin bis zu 12.000 Euro zusammenkommen.

Solardach mieten

Umgekehrt können aber auch Privatpersonen zu Solarstromerzeugern werden. Wer kein eigenes Dach hat oder zu wenig Dachfläche, sucht auf einer der inzwischen zahlreichen Internet-Dachbörsen nach einer geeigneten Solardach. Angeboten werden dort vom Einfamilienhausdach bis zum Industriehallendach sämtliche Größenklassen. Wichtig ist natürlich die Eignung der Dachfläche. Hier gilt: Sonnige Lage, möglichst kein Schatten und Südausrichtung. Eine gute Solaranlage auf einem optimalen Dach kann im besten Fall zweistellige Renditen erwirtschaften.

Gefahr: Verkauf oder Zwangsversteigerung

Wichtig für beide Seiten ist ein Pachtvertrag mit genauen Regelungen. Im Grundbuch sollte dem Betreiber eine dingliche Sicherung eingeräumt werden, damit dieser über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren die Sicherheit hat, dass er die Solaranlage auch betreiben darf und im Falle von technischen Problemen das Recht hat, das Solardach zu betreten. Die Dienstbarkeit im Grundbuch sollte zudem im ersten Rang eingetragen sein, um die Risiken des Solar-Investors zu minimieren. Denn auch dann, wenn die Immobilie verkauft oder gar zwangsversteigert wird, braucht dieser die Rechtssicherheit, dass seine Photovoltaik-Investition weiter Strom produzieren kann. Doch eine solche Dienstbarkeit ist nicht immer unproblematisch, insbesondere dann nicht, wenn im ersten Rang bereits die finanzierende Bank eingetragen ist.

Garantierte Einspeisevergütung sinken

Übrigens: Die garantierten Einspeisevergütungen für Solarstrom werden in den kommenden Jahren deutlich sinken. Wer jetzt aber eine Solaranlage errichtet, profitiert laut Gesetz dennoch 20 Jahre lang von den im Jahr der Errichtung gültigen Sätzen. Wer sich erst in Zukunft für eine Photovoltaik-Anlage entscheidet, muss sich laut Expertenmeinungen trotzdem keine Sorgen um die Rentabilität machen. Denn Fachleute erwarten, dass auch in Zukunft der Preis für Solarzellen in dem Maße sinken wird, in dem auch die Förderung abnimmt.

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