Wärmepumpen - Heizen mit Wasser oder Luft

Förderungen & Zuschüsse

Die elektrisch angetriebene Wärmepumpe wird seit 1. Januar 2008 mit dem Marktanreizprogramm vom Bund gefördert.

von BWP - Bundesverband Wärmepumpe
Marktanreizprogramm, Wärmepumpen, Förderung
Mit dem Marktanreizprogramm des Bundes werden elektrisch angetriebene Wärmepumpe gefördert. Foto: Dimplex

Marktanreizprogramm (MAP)

Die Höhe der Fördermittel für Wärmepumpen bemisst sich nach der Heizleistung:

  • Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen wird eine Förderung von mindestens 2.400 Euro pro Anlage vergeben. Bei steigender Leistung erhöht sich die Fördersumme: Für Anlagen mit einer Gesamtleistung von elf bis 20 Kilowatt gibt es zusätzlich 120 Euro pro Kilowatt, bei Anlagen mit 21 bis 100 Kilowatt erhöht sich der Betrag um 100 Euro pro Kilowatt.
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten Modernisierer einen pauschalen Förderbetrag von 900 bis 1.200 Euro. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung der Wärmepumpe.
  • Einen Kombinationsbonus von 600 Euro gibt es bis 31. Dezember 2011 zusätzlich zur Basisförderung. Voraussetzung: Zeitgleich wurde eine förderfähige thermische Solaranlage installiert. Ab 1. Januar 2012 beträgt der Bonus 500 Euro.

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:

  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl (JAZ) gemäß VDI 4650Die Strom- und Wärmemengenzähler werden stichprobenartig ausgewertet, um die zukünftige Förderung an die Ergebnisse anzupassen. Sie sollen nicht dazu verwendet werden, um die Förderung im Einzelfall zurückzufordern. Eine Ausnahme ist allerdings, wenn die JAZ bewusst falsch angegeben wurde.
  • Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:- Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen beziehungsweise mindestens 4,0 bei Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung. Bei Luft/Wasserwärmepumpen muss die Jahresarbeitszahl mindestens bei 3,5 liegen.- Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Weitere Fördermittel

Großwärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt fördert die KfW mit einem Zuschuss von mindestens 10.000 Euro. Außerdem fördern Bundesländer, Kommunen und Energieversorger den Einbau von Wärmepumpen.

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