Wärmepumpen - Heizen mit Wasser oder Luft
Wird Luft als Wärmequelle genutzt, braucht man für die Wärmepumpe keine Genehmigung.
von BWP - Bundesverband WärmepumpeAuch Erdkollektoren müssen lediglich bei der Unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen müssen dagegen genehmigt werden. Bei Bohrtiefen unter 100 Meter sind dafür die Unteren Wasserbehörden zuständig. Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von über 100 Metern brauchen zusätzlich eine bergrechtliche Genehmigung für die Tauglichkeit des Bohrgeräts. Dafür ist das Bergamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Für die Nutzung des Grundwassers muss bei der Unteren Wasserbehörde eine „Wasserrechtliche Genehmigung“ beantragt werden.
In Wasserschutzgebieten dürfen Erdwärmesonden oder Grundwasser-Wärmepumpen nicht eingesetzt werden. Die Beantragung der Genehmigungen übernimmt in der Regel das Fachunternehmen, das auch über die Genehmigungspraxis vor Ort Auskunft geben kann.
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