Themenspecial Fertighaus - Fertighäuser

Schlüsselfertig nicht gleich bezugsfertig

Wer schlüsselfertig baut, erhält meist kein komplett bezugsfertiges Eigenheim. Oft sind noch größere Arbeiten vom Bauherrn selbst zu zahlen.

von Frank Kemter
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Neubau: Schlüsselfertig heißt noch lange nicht, dass ein Haus auch wirklich komplett bezugsfertig ist. Entscheidend sind die Angaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(bauen.de) - Schlüsselfertig heißt noch lange nicht bezugsfertig. Oft sind als schlüsselfertig angebotene Eigenheime weit davon entfernt, komplett fertig gestellt zu sein, mahnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Denn der Begriff "schlüsselfertig" ist rechtlich nicht definiert, entscheidend ist, was in der so genannten Bau- und Leistungsbeschreibung steht.

Höhere Kosten

Die Folge: Bauherren müssen vielfach erheblich höhere Kosten tragen, als ursprünglich vorgesehen. Denn nur was genau definiert ist, muss der Hausanbieter auch tatsächlich bauen. Der BSB rät deshalb, die Bau- und Leistungsbeschreibung auf Herz und Nieren zu prüfen. In ihr sollten alle Leistungen, Baustoffe und der Qualitätsstandard klar, vollständig und eindeutig beschrieben sein.

Vorsicht bei vagen Baubeschreibungen

Die Alarmglocken sollten dann klingeln, wenn die Beschreibungen sehr vage sind. Formulierungen wie "hochwertige Badkeramik", "moderne Elektroausstattung" oder "modernes Heizungssystem" sagen im Prinzip nichts aus. Der Hausanbieter kann dann die billigsten Produkte und einen minimalen Ausstattungsstandard wählen. Wer mehr will, muss erhebliche Zusatzkosten zahlen, mahnen die Experten.

Baubeschreibung von Fachmann prüfen lassen

Da Bauherren oft Baulaien sind, ist es ratsam, vor Vertragsabschluss die Bau- und Leistungsbeschreibung von einem Bauherrenberater oder Anwalt überprüfen zu lassen. Denn nur dann, wenn der Bauherr genau weiß, welche Leistungen vom Bauträger zu erbringen sind, kann er beurteilen, ob der geforderte Preis für die vereinbarte Leistung angemessen ist, mahnt der BSB.

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