Barrierefrei wohnen: Barrierefreiheit in Haus und Garten

KfW Förderung Altersgerechtes Umbauen

von Sebastian Seidel

Hallo, ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier in dem richtigen Forum.

 

Meine Eltern sind beide Mitte Siebzig und denken langsam darüber nach, ihr Haus altersgerecht umzubauen.

Nun habe ich etwas über den Einbau eines Aufzuges usw. gelesen, das durch die KFW Bank gefördert wird.

 

Quelle: www.geld-magazin.info/immobilien/foerderungen/kfw-foerderung-altersgerechtes-umbauen

 

 

Danach ist ein Förderkredit bis zu 50.000 Euro möglich. Hat mit diesem Programm irgendjemand bereits Erfahrungen gemacht?

 

Meine konkreten Fragen sind:

 

- Durch private unvorhergesehene Probleme ist das Haus meiner Eltern komplett belastet. Eine Grundschuld kann also nicht mehr eingetragen werden

 

- Muss dieser Förderkredit in diese Grundschuld eingetragen werden? Oder ist das bei diesem Förderkredit nicht notwendig? -

 

Hat jemand persönliche Erfahrungen mit diesem Kredit gemacht? Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten (2)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
21-07-2010

Sicherlich kann Ihnen Ihre Bank hierzu einiges sagen.

Hinzu kommen einige Beratungsanbieter und Hersteller zu diesem Thema, die evtl. Rat geben können.

Hier eine Liste. Unteranderem siehe auch nullbarriere.de, welche aufgelistet ist.

###LINK0###

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Antwort von: KfW-Expertin
21-07-2010

Hallo,

das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" gibt es für selbstnutzende Eigentümer in zwei Varianten.

1. Das zinsvergünstigte Darlehensprogramm (Nr. 155) kann bis zu 50.000 Euro abgerufen werden und wird über deine Hausbank abgewickelt. Für den Kredit benötigt die Bank "bankübliche Sicherheiten", das muss allerdings keine Grundbucheintragung sein.

2. Es gibt ein Zuschussprogramm (Nr. 455), allerdings beträgt der Zuschuss maximal 2.500 Euro, ist aber direkt bei der KfW zu beantragen.

Weitere Infos gibt's hier: ###LINK0###

 

Eine weitere Möglichkeit ist noch, einen Zuschuss von der Krankenkasse zu bekommen, wenn deine Eltern als pflegebedürftig gelten, d.h. mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft sind.

 

Viel Erfolg!

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