Innenbeleuchtung - Licht für Haus und Wohnung

Badezimmer: Höhere Schutzart für Leuchten

Bereits geringe Stromstärken von 30 Milliampere (mA) können tödlich sein, wenn sie durch den Körper fließen. Ein Stromschlag mit 230 Volt - so hoch ist die Spannung des Netzstroms - hat eine Stromstärke von rund 230 mA, ist also besonders gefährlich. Diese Gefahr wächst, wenn Wasser im Spiel ist.

von Brancheninitiative licht.de
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Da sich Strom und Wasser nicht gut vertragen, gelten bei der Badbeleuchtung besondere Schutzmaßnahmen.
Foto: licht.de

Deshalb gelten im Badezimmer besondere Schutzmaßnahmen. Sie müssen beim Kauf von Leuchten und der Installation berücksichtigt werden. Die Vorschriften für Räume mit Badewanne oder Dusche legt Teil 701 der Norm DIN VDE 0100 fest.

Die Norm unterscheidet drei Schutzbereiche
Der Bereich 0 umfasst den Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Hier dürfen nur Betriebsmittel mit Schutzkleinspannung bis zwölf Volt eingesetzt werden, die ausdrücklich zur Installation innerhalb des Wannenbereiches zugelassen sind. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X7 - geschützt gegen die Folgen von Eintauchen - entsprechen.

Der Bereich 1 wird begrenzt von den tatsächlichen und gedachten senkrechten Flächen um die Bade- oder Duschwanne, oder - falls keine Duschwanne vorhanden ist - durch die senkrechten Flächen im Abstand von 120 Zentimeter um den Brausekopf in Ruhelage (zum Beispiel an einer Führungsstange). In beiden Fällen gilt die Begrenzung durch den Fußboden und nach oben durch die (gedachte) waagerechte Fläche in 2,25 Meter Höhe. Leuchten dürfen in diesem Bereich nur mit Schutzkleinspannung bis zwölf Volt betrieben werden.

Der Bereich 2 schließt sich in einer Tiefe von 60 Zentimeter dem Bereich 1 an. In den Bereichen 1 und 2 müssen Leuchten mindestens der Schutzart IP X4 - geschützt gegen Spritzwasser - entsprechen. Besteht die Möglichkeit von Strahlwasser beispielsweise durch Wasserdüsen zur Massage, ist mindestens die Schutzart IP X5 - geschützt gegen Strahlwasser - erforderlich.

Transformatoren

Transformatoren müssen sich außerhalb der Bereiche 0 und 1 befinden. Bei Duschen ohne Wannen entfallen die Bereiche 0 und 2. Leuchten außerhalb der definierten Bereiche 0 bis 2 müssen keine höhere Schutzart haben.

Steckdosen und Schalter
Steckdosen, auch in Leuchten eingebaute, und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter dürfen in den Bereichen 1 und 2 nur dann eingesetzt werden, wenn sie die Schutzart der Leuchte nicht herabsetzen. Mantelleitungen zu Leuchten dürfen im Badezimmer auf oder unter Putz verlegt werden, Stegleitungen nur unter Putz in einer Tiefe von mindestens sechs Zentimeter.

Im Bad sollten mindestens drei Leuchten eingesetzt werden: Eine Deckenleuchte für die Allgemeinbeleuchtung und zwei links und rechts vom Spiegel montierte Wandleuchten für eine schattenfreie und gleichmäßige Ausleuchtung des Gesichts. 300 Lux sind der Richtwert für die Beleuchtungsstärke.

Weitere Informationen:
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