Bodenbeläge - Parkett, Holz, Fliesen, Laminat verlegen

Muss ich als Vermieter den Fußboden aufgrund des Wunsches des Mieters erneuern (Steinplatten)

von Jutta Spiessbach

Antworten (3)

Antwort von: simone
09-06-2009

Hallo! Ich denke nicht, das Sie das tun müssen.Schon gar nicht, wenn die Platten in Ordnung sind.Mein Schwager hat ähnliche "Forderungen" eines Mieters gehabt.Es ging darum, das dem Mieter die verlegten Fliesen nicht gefielen und er lieber Laminat haben wollte.Mein Schwager hat ihm dann gesagt, er könne Laminat verlegen, aber auf eigene Kosten...Falls es nämlich nur um ein ästhetisches Problem geht, sollte er das auf eigene Kosten machen...

Antwort von: Bert
10-06-2009

Also Steinplatten im Wohnbereich klingt schon etwas seltsam, oder meinst Du Fliesen?

Antwort von: Frank
10-06-2009

Solange es sich nicht um einen Defekt handelt, sondern nur um ästhetische Störgefühle seitens des Vermieters, musst du gar nichts machen. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten/nicht streiten: Der ordungsgemäße Zustand ist der, den dein Mieter bei Abschluss des Mietvertrags als OK anerkannt hat. D.h., solange der Steinboden keine Mängel aufweist, die bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht da waren, hat er keine Ansprüche.

2231 von 2639 Fragen

Antwort schreiben

(Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet)

 
Information

Ihr Benutzername wird in der Antwort angezeigt

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt

 

© Immowelt AG 2012   ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!

Feedback abgeben