Haussicherheit - Haus sichern und schützen

Ist ein Blitzableiter Vorschrift?

von tete64

Mein gebraucht gekauftes Haus kann keinen Blitzableiter, ich habe auch gelesen, dass Häuser in Badenwürtemberg keine Blitzableiter Vorschrift haben. Doch was ist, wenn der Blitz trotzdem einschlägt? Im schlimmsten Fall, das ganze Haus abbrennt? Zahlt dann die Brandschutzversicherung? Oder die Hausrat? Oder ist dafür dann doch ein Blitzableiter Vorschrift? Haben die Versicherungen ein Hintertürchen, wenn wir keinen haben? Was kostet so eine Nachrüstung?

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
26-05-2011

Hallo,

Für Wohngebäude kommen Blitzschutzanlagen normalerweise nur in Betracht, wenn es sich um Hochhäuser handelt, um Gebäude in exponierter Lage (Bergkuppe) oder z.B bei leicht brennbaren Dachdeckungen wie Reet, Stroh, Holzschindeln...)

Der Blitzschutz (innere Blitzschutz) für Geräte wird über Steckdosen mit vorgeschalteten Schutz gewährleistet.

Ob in Ihrem Fall erhöhte Kosten bei einem Wegfall des Blitzschutzes anfallen, würde ich direkt beim Versicherungsanbieter erfragen. Diesen Mehrkosten kann man den Kosten einer Nachrüstung gegenüberstellen. Ob sich Ihr Gebäude in einem Blitzeinschlag gefährdendem Gebiet befindet, kann Ihnen Ihre Versicherung oder auch Ihre Baubehörde mitteilen.

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