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Asbestsanierung - ein Fall für den Fachmann

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Asbest galt lange als Wunderbaustoff, da er nicht verfault, sehr flexibel, reißfest und äußerst hitzebeständig ist. Darüber hinaus ist der Faserstoff günstig. Leider hat Asbest einen gravierenden Nachteil: Er kann Krebs auslösen. Vor einer Sanierung oder Renovierung sollten Bauherren deshalb prüfen, ob und wo Asbest in ihrem Haus verbaut wurde und gegebenenfalls eine Asbestsanierung durchführen lassen.

Fachkräfte bauen Asbestplatten von einem Dach ab und packen sie vor Ort in schwarze Schutzfolie ein. Foto: Ecology / stock.adobe.com

Ob Dach, Boden, Fassade oder Fliesenkleber – Asbest kann sich fast überall befinden. Zwar ist der Baustoff in unbeschädigtem Zustand nicht immer gefährlich, schädlich kann er aber dennoch sein: „Wer bei einer Renovierung asbesthaltiges Material bricht, schleift oder anbohrt, setzt gesundheitsschädigende Asbestfasern frei, die über die Atemwege in die Lunge gelangen und sich dort festsetzen können“, erklärt Herbert Pfaff-Schley, Geschäftsführer des Umweltinstituts Offenbach GmbH. Als Folge davon kann über die Jahre, oft erst nach Jahrzehnten, Krebs entstehen.

Warum Asbest gefährlich ist

An sich ist Asbest ein harmloser Stoff. Freigesetzte Fasern gelangen jedoch sehr leicht über die Atemluft in die Lunge und von dort aus ins Mesothel, eine Zellschicht, die alle inneren Organe umgibt. Dort kommt es zu einer Immunreaktion: Die Asbestfasern verletzen immer wieder das Gewebe, das daraufhin Signalstoffe zur Wundheilung und zur Zellteilung freisetzt. Dabei kann es auch zur Tumorbildung kommen.

„Seit 1943 ist Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastung eine anerkannte Berufskrankheit“, so Pfaff-Schley. Asbestose, Staublunge, Rippen- und Bauchfellkrebs werden mittlerweile ebenfalls als Berufskrankheit anerkannt. Ulrich Tegeder, Dozent bei der Lehranstalt DEULA Freren GmbH ergänzt: „Allerdings müssen Handwerker der Berufsgenossenschaft beweisen, dass die Erkrankung tatsächlich durch Asbest hervorgerufen wurde, um eine Entschädigung zu erhalten.“ 1993 wurde es in Deutschland und 2005 in der gesamten EU verboten, Asbest herzustellen oder asbesthaltige Produkte zu verbreiten oder zu verwenden.

Unterschiedliches Risiko bei schwach und fest gebundenem Asbest

Wer eine Asbestsanierung in Betracht zieht, sollte von einem Experten klären lassen, welche Art von Asbest im Haus verbaut ist. Das Gefahrenpotenzial unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um schwach- oder festgebundenen Asbest handelt.

„Schwach gebundene Produkte bestehen zu über 60 Prozent aus dem gefährlichen Faserstoff“, erklärt Herbert Pfaff-Schley. Da schwachgebundene Asbestprodukte nur einen geringen Anteil an Bindemitteln haben, reichen oft bereits kleine Erschütterungen aus, dass sich Asbestfasern lösen. „Schwachgebundener Asbest befindet sich häufig in Produkten wie Leichtbauplatten, Spritzbelägen, Heizungsinstallationen und Rohrleitungsverbindungen“, so der Fachmann.

Schwach gebundene Asbestplatten. Foto: Tunatura / stock.adobe.com

Festgebundene Asbestprodukte sind nicht so gefährlich wie schwachgebundene. Sie weisen einen geringen Asbestanteil von zehn bis 15 Prozent auf und einen hohen Anteil an Bindemitteln. Zu ihnen gehören beispielsweise Rohre, Bodenbeläge, Dach- und Wellplatten sowie Kabelkanäle. „Intakte, festgebundene Asbestprodukte sind zunächst nicht gefährlich. Erst die Bearbeitung durch Schneiden, Bohren, Fräsen oder Brechen setzt die gefährlichen Asbestfasern frei“, erklärt Pfaff-Schley. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Renovierungsarbeiten oft eine Asbestsanierung nötig.

Grobe Ersteinschätzung: Wie erkenne ich Asbest?

Als Laie lassen sich festgebundene Asbestprodukte kaum von schwachgebundenen unterscheiden. „Generell ist es schwer einzuschätzen, ob Werkstoffe aus Asbest im Haus verbaut sind, denn Asbest hat keinen spezifischen Duft und er sieht je nach Art der Verarbeitung und Beimischung unterschiedlich aus“, erklärt Herbert Pfaff-Schley. Dennoch ist eine grobe Ersteinschätzung anhand folgender Kriterien möglich:

Baujahr: Ob Eternit-Faserzement, Dämmungen, Fassaden oder Fliesenkleber – Asbest wurde zwischen 1960 und 1993 häufig im Hausbau oder bei Sanierungen verwendet. Aus diesem Grund gibt das Baujahr einen ersten Hinweis darauf, ob Asbest vorhanden sein könnte.

Aussehen: Da Asbest oft mit anderen Werkstoffen vermischt wurde, lässt es sich anhand der Optik nur schwer erkennen. Doch eine graue oder grau-grüne Farbe kann den Verdacht auf Asbest im Haus erhärten. Ist der Werkstoff bereits beschädigt und eine faserige Struktur erkennbar, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Asbest. In diesem Fall sollten Hausbewohner vorsichtig sein, denn es könnten bereits gefährliche Asbestfasern austreten.

Anwendungsgebiete: Da Asbest sehr hitzebeständig, schimmelresistent und isolierfähig ist, gibt es typische Anwendungsgebiete. Dazu zählen folgende:

  • Fassaden, Außenwandverkleidungen und Dacheindeckungen
  • Wandverkleidungen bei Waschtischen
  • Estrich
  • Fußbodenbeläge inklusive Kitte, beispielsweise Floor-Flex-Platten aus PVC
  • Spachtelmassen und Fliesenkleber
  • sehr alte Dichtungen
  • Elektrogeräte wie Nachtspeicheröfen, Kohlebogenlampen, Toaster, Elektrogrills usw.

Nur ein professioneller Asbest-Test schafft Klarheit

Um herauszufinden, ob wirklich eine Asbestsanierung nötig ist, sollten Hausbesitzer einen Asbest-Test machen. „Prinzipiell dürfen Laien diesen Test selbst durchführen, allerdings rate ich hiervon ab“, erklärt Herbert Pfaff-Schley. „Zum einen erkennen Profis weit mehr Asbest-Werkstoffe im Haus als Laien, zum anderen können dabei gefährliche Fasern aufgewirbelt oder freigesetzt werden“. Wer sich dennoch selbst an diesen Test wagt, sollte Schutzkleidung tragen, die keine Fasern hindurchlässt, bestehend aus einem Overall (Kategorie 3, Typ 4-6), Atemschutzmaske (Klasse FFP-2 oder FFP-3), Nitrilhandschuhen und gegebenenfalls Überziehschuhen. Die Schutzkleidung sollte hinterher in einem Staubdichten Beutel entsorgt werden. Wer lieber einen Sachverständigen beauftragen möchte, erhält Infos und Kontaktdaten von Verbraucher- und Umweltschutzverbänden.

Ein Asbest-Test kann als Raumlufttest oder als Analyse einer Materialprobe erfolgen. Für beide Analyseverfahren müssen Hausbesitzer zuerst ein Test-Kit von einem spezialisierten Anbieter anfordern.

Beim Raumlufttest sammelt der Experte oder der Heimwerker etwas Hausstaub aus dem betreffenden Raum in einem vom Analyselabor gelieferten Röhrchen. Anschließend füllt er den vom Labor mitgelieferten Fragebogen aus und schickt das Dokument zusammen mit dem Röhrchen zurück. Nach etwa fünf bis zehn Werktagen bekommt der Auftraggeber das Ergebnis per Post, E-Mail oder als Download über die Website des Fachlabors. Dieser Test stellt aber nur die Konzentration des Asbests in der Raumluft fest, nicht jedoch, woher die Fasern stammen.

Nur ein Asbest-Test mithilfe einer Materialprobe schafft Klarheit darüber, wo im Haus Asbest verbaut wurde. Foto: Tyuboya / stock.adobe.com

Etwas genauer als der Staubtest ist die Entnahme und Analyse einer Materialprobe. Bei der Entnahme der Probe lässt sich Schneiden, Bohren oder Brechen nicht vermeiden. Dies setzt Asbestfasern frei, sollten welche enthalten sein. Die Materialprobe wird in das vom Asbestlabor mitgelieferte Röhrchen gefüllt oder anderweitig luftdicht verpackt und zusammen mit dem ausgefüllten Erfassungsbogen an das Labor geschickt.

Wann eine Asbestsanierung nötig ist

Ist Asbest im Haus verbaut, bedeutet das nicht unbedingt, dass eine Asbestsanierung notwendig ist. Nötig ist sie nur, wenn eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner oder Nachbarn besteht. „Bei fest gebundenen Asbestprodukten ist dies gegeben, wenn sie brüchig, stark verwittert oder anderweitig beschädigt sind,“ sagt Ulrich Tegeder. Handelt es sich dagegen um schwach gebundene Produkte, ist in der Regel eine Asbestsanierung zu empfehlen.

Prinzipiell gelten bestimmte Grenzwerte für Asbest in Innenräumen. „Ein Raum gilt als sauber, wenn die Asbestfaserkonzentration bei unter 1.000 Fasern pro Kubikmeter Luft liegt“, erklärt Asbest-Experte Tegeder. „Zum Vergleich: In vielen Großstädten schwirren bereits 500 Fasern pro Kubikmeter in der Außenluft herum“. Ab 1.000 Fasern pro Kubikmeter Raumluft gilt die Asbestkonzentration als gefährlich.

Folgende Tabelle stellt die Dringlichkeitsstufen einer Asbestsanierung anhand der Faserkonzentration in Innenräumen dar:

DringlichkeitsstufeZahl der Asbestfasern pro KubikmeterSanierungsbedarf
I> 1.000sofort
II500–1.000Mittelfristig. Nach spätestens zwei Jahren muss die Dringlichkeit einer Sanierung neu bewertet werden.
III200–500Langfristig. Nach spätestens fünf Jahren muss die Dringlichkeit einer Sanierung neu bewertet werden.
IV50–200Kein Sanierungsbedarf

Asbestsanierung: Welche Firma eignet sich?

Nicht jedes Bauunternehmen darf eine Asbestsanierung durchführen. „Unternehmen, die entsprechende Sanierungen oder Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten in asbesthaltigen Häusern durchführen, brauchen sachkundige Verantwortliche und zusätzlich sachkundige Vertreter“, erläutert Herbert Pfaff-Schley. „Dies ist auch der Fall, wenn Bauunternehmen lediglich asbesthaltigen Müll entsorgen sollen.“

Wer eine Asbestsanierung durchführen möchte, sollte sich mehrere Angebote einholen und sich den Sachkundenachweis der Baufirma zeigen lassen. Asbestsanierer erhalten diesen Nachweis, wenn sie erfolgreich an einem behördlich anerkannten Lehrgang rund um die Bearbeitungsverfahren und Vorschriften zum Baustoff Asbest teilgenommen haben.

Man unterscheidet folgende Asbest-Sachkundenachweise, die in Bildungseinrichtungen wie dem Umweltinstitut Offenbach erworben werden können:

  • Fest gebundener Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519, Anlage 4
  • Schwach gebundener Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519, Anlage 3

„Sachkundenachweise zum Umgang mit Asbest gelten sechs Jahre lang“, so Pfaff-Schley. „Die Geltungsdauer verlängert sich um weitere sechs Jahre, wenn Handwerker vor Ablauf einen Fortbildungslehrgang absolvieren.“

Dürfen Privatpersonen eine Asbestsanierung durchführen?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, dass Laien eine Asbestsanierung beziehungsweise Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführen, da sie meist weder über das Fachwissen noch über ausreichende Schutzausrüstung und das technische Equipment verfügen. „Die Folge davon wäre eine Gefährdung der eigenen Gesundheit, der Gesundheit Dritter und der Umwelt“, erklärt Asbest-Experte Ulrich Tegeder.

Im Falle fest gebundener Asbestprodukte sind solche Arbeiten für Laien jedoch erlaubt. „Doch auch Privatpersonen müssen sich an die strengen Auflagen und Sicherheitsvorschriften der TRGS 519  halten, daher sollten sie sich zumindest Rat bei einem guten Fachbetrieb holen. Noch besser wäre es, wenn Laien eine Schulung absolvieren, bevor sie eine Asbestsanierung selbst durchführen“, rät Tegeder. Der unsachgemäße Umgang mit Asbest ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Handelt es sich allerdings um schwach gebundene Asbestprodukte, dürfen Privatpersonen keinerlei Maßnahmen selbst durchführen. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann sehr hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Asbest entsorgen – aber richtig

Privatpersonen sollten nicht nur die Asbestsanierung, sondern auch die Asbestentsorgung einer sachverständigen Firma überlassen.  Wer die Entsorgung dennoch selbst durchführen möchte, muss astbesthaltigen und asbestfreien Bauschutt voneinander trennen. Asbesthaltiger Abfall wird als Sondermüll entsorgt und darf nicht zum Sperrmüll gegeben werden.  „Zudem dürfen Privatpersonen ohnehin nur Kleinmengen an Asbest – ausschließlich fest gebundenen Asbest – entsorgen. Die Mengeneinstufung legt jede Deponie etwas anders fest. Man kann davon ausgehen, dass die meisten Deponien Asbestprodukte bis 50 Kilogramm als Kleinmenge einstufen“, sagt Experte Ulrich Tegeder.

Wer solche Kleinmengen Asbest entsorgt, braucht einen Übernahmeschein, in dem die Deponie die Annahme des Sondermülls bestätigt. Pfaff-Schley empfiehlt außerdem, bereits vor der Übergabe des Mülls einen Entsorgungsnachweis zu führen– auch wenn dies bei kleinen Mengen eigentlich keine Pflicht ist. Beide Dokumente sind beispielsweise über die zentrale Koordinierungsstelle der Länder erhältlich.

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Bei größeren Mengen sind auch die bürokratischen Hürden größer. Die Entsorgungsunternehmen müssen weitere Dokumente pflegen und den gesamten Weg des Sondermülls nachweisen können.

In solchen Big-Bags muss Asbest luftdicht verpackt als Sondermüll entsorgt werden. Foto: Stanislav / stock.adobe.com

Fest gebundene Asbestprodukte müssen sowohl beim Abbau als auch bei der Entsorgung befeuchtet oder mit einem Bindemittel besprüht werden, damit sich keine Asbestfasern lösen können. Anschließend sollten Heimwerker sie in reißfesten Polyethylen-Säcken oder Big-Bags luftdicht verpacken. „Auf der Entsorgungsverpackung muss eine Kennzeichnung als gefährlicher Abfall sichtbar sein“, sagt Ulrich Tegeder. So verpackt können Heimwerker die Müllsäcke gegen eine Gebühr beim Wertstoffhof abgeben. Die Entsorgung schwach gebundener Asbestprodukte ist etwas komplizierter und darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Weil der Asbest-Test, die Sanierung und die Entsorgung gefährlich und umfassend reguliert sind, sollten Privatpersonen alle Arbeiten rund um die Asbestsanierung lieber Fachleuten überlassen. „Die Gefahren für die Gesundheit und Umwelt sind sehr groß“, warnt Asbest-Experte Tegeder. „Jedes Jahr gibt es rund 9.500 neue Krebserkrankungen aufgrund von Asbestexposition und 2.000 bis 3.000 Tote.“