Bauleistungsversicherung: Sorgenfrei durch die Bauzeit
Lesermeinungen:
Nicht nur die Baustelle selbst ist eine Gefahrenquelle, auch von außen drohen Risiken. Der Bauherr muss die bereits erbrachten oder teilweise ausgeführten Leistungen auch dann bezahlen, wenn das Bauobjekt während der Bauphase zerstört oder beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die Umstände, die zur Beschädigung führten, nicht vom Bauunternehmer zu vertreten waren.
Die Bauleistungsversicherung bietet umfassenden Neubauschutz für alle Bauleistungen und Materialien, die zur Fertigstellung des Baus notwendig sind.
Die Bauleistungsversicherung schützt z.B. vor Schäden durch Diebstahl, zum Beispiel von bereits fest installierten Sanitär- und Elektroinstallationen, Schäden durch Sabotage, Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern, ungeahnten Eigenschaften des Baugrunds, Unwettern, wenn z. B. ein Sturm das Mauerwerk einreißt, Hagelkörner die Fenster zerstören oder ein heftiger Gewitterregen den Keller flutet.
Gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, sondern schützen Sie Ihr Bauvorhaben. Das ist günstiger als Sie denken!
Bei diesem Text handelt es sich um einen Gastbeitrag unseres Kooperationspartners. Weitere Informationen zu GEV finden Sie hier.
28.07.2022