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Baum fällen für den Hausbau

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Bäume sind eine Bereicherung für jedes Grundstück. Dennoch muss man manchmal einen Baum fällen, um ein Haus bauen zu können. Bauherren müssen dabei einiges beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Baum fällen will, muss auch auf dem eigenen Grundstück das Naturschutzrecht beachten.
  • Bauherren beantragen die Genehmigung zum Baumfällen mit dem Bauantrag. Möglicherweise müssen Ersatzbäume gepflanzt werden.
  • Das Fällen größerer Bäume sollte Fachunternehmen überlassen werden. Dafür muss man mit Kosten ab etwa 500 Euro, bei komplizierten Fällungen mit einem vierstelligen Betrag rechnen.
  • Wer selber zur Säge greifen will, sollte vorher einen Motorsägenkurs mitmachen und niemals alleine arbeiten.

Bevor der Hausbau beginnen kann, müssen manchmal Bäume gefällt werden. In den meisten Fällen eine Arbeit für Profis. Foto: dieter76 / stock.adobe.com

Der rechtliche Rahmen

Auch auf dem eigenen Grundstück darf man nicht einfach nach Belieben einen Baum fällen, denn das Naturschutzrecht setzt dem Eigentumsrecht Grenzen. Zu beachten sind die gesetzlichen Regelungen zum Naturschutz auf Bundes-, Länder- und lokaler Ebene:

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet in § 39 in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen. So sollen wild lebende Tiere, vor allem in den Bäumen nistende Vögel, während der Brut und Aufzucht ihrer Jungen geschützt werden.

Die Naturschutzgesetze der Bundesländer haben die Schonfrist nach BNatSchG übernommen. Unterschiedlich interpretiert wird von den Ländern, ob auch Privatgärten zu den gärtnerisch genutzten Flächen gehören und damit vom generellen Fällverbot betroffen sind oder nicht. In den Landesgesetzen finden sich weitere Details, zum Beispiel zu Baumarten, die im jeweiligen Bundesland unter besonderem Schutz stehen.

Baumschutzsatzungen können von Städten und Gemeinden erlassen werden, um Bundes- und Landesgesetze für die jeweilige Region zu präzisieren. Sie können zum Beispiel

  • bestimmte Baumarten oder einzelne Bäume ganzjährig unter Schutz stellen,
  • Mindestdurchmesser und -höhe festlegen, ab der Laub- und Nadelbäume gefällt werden dürfen,
  • festlegen, wann eine Genehmigung zum Baum fällen notwendig ist, und ob Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

Wo es keine Baumschutzsatzung gibt, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

Was für Bauherren gilt

Wegen der lokal unterschiedlichen Regelungen sollten sich Bauherren über die Vorgaben vor Ort informieren. Wer auf dem Baugrundstück einen Baum fällen will, muss die Genehmigung dazu in der Regel mit dem Bauantrag beantragen. Stehen die Bäume in einem vom Bebauungsplan ausgewiesenen Baufenster, kann man mit einer Erlaubnis rechnen. Der Standort der Bäume muss im Lageplan, der bei einem Bauantrag ohnehin abgegeben muss, eingezeichnet werden. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig (meist bis zum 1. Oktober) gestellt wird, um die Genehmigung zum Baum fällen vor Beginn der Schutzfrist ab dem 1. März zu bekommen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird auch entschieden, ob eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichzahlung geleistet werden muss.

Baum fällen lassen vom Fachbetrieb

Hohe und ausladende Bäume sollte man von professionellen Baumpflegern fällen lassen. Das gilt insbesondere für Bäume, die in der Nähe von Straßen oder Gebäuden stehen. Laien können oft die Fallrichtung des Baumes nicht richtig abschätzen. Ein fallender Baum kann nicht nur Sachschaden anrichten, sondern auch Menschen gefährden. Aus Sicherheitsgründen sägt man deshalb größere Bäume oft nicht im Ganzen ab, sondern trägt sie mit Hilfe eines Kletterseils oder einer Hebebühne von der Spitze her Stück für Stück ab.

Max Schmidt, Arborist und freier Baumsachverständiger in Düsseldorf, ist Fachmann für Schutz, Pflege und nachhaltige Entwicklung von Gehölzen und Einzelbäumen. Er erklärt, worauf es bei der Auswahl eines Unternehmens für Baumfällarbeiten ankommt: „Achten Sie vor allem auf die Qualifikationen der Mitarbeiter. Information dazu finden Sie meist schon auf der Website des Unternehmens. Wenn nicht, arbeitet die Firma möglicherweise nur mit weniger qualifizierten Mitarbeiter oder wirbt mit der Qualifikation ihrer Subunternehmer.“

Vor Vergabe des Auftrags, so Schmidt, sollte man unbedingt einen Vororttermin mit der Firma vereinbaren und sich nicht auf Fotodiagnosen einlassen. Sein Tipp: „Nummerieren Sie die zu fällenden Bäume, damit es keine Missverständnisse gibt.“ Nur so kann der Arbeitsaufwand realistisch eingeschätzt und ein angemessener Preis vereinbart werden. „Pro Baum muss man inklusive Entsorgung von Astwerk und Stammholz mit etwa 500 bis 800 Euro rechnen, je nachdem, wie kompliziert die Fällung ist und wie viele Arbeitskräfte nötig sind“, sagt der Baumexperte, „ist der Baum besonders hoch oder schwierig zu fällen, kann der Preis aber auch mal vierstellig werden.“

Um Bäume stückweise fällen zu können, muss man teilweise in die Krone klettern. AUch das macht am besten ein Profi. Foto: Anja Götz / stock.adobe.com

Den Baum selbst fällen

Max Schmidt ist auch als Motorsägenausbilder tätig und kennt sich daher mit den Gefahren von Baumfällarbeiten aus. Für diejenigen, die selber einen Baum fällen wollen, hat er folgende Ratschläge:

  • Machen Sie vorher einen Kurs zum Umgang mit der Motorsäge, zum Beispiel an einem der DEULA-Lehrzentren.
  • Arbeiten Sie niemals allein, sondern immer mit einer zweiten Person, die sich außerhalb der Gefahrenzone aufhält.
  • Beim Fällen sollten Sie immer mit Fallkerb arbeiten. Das ist eine Kerbe, die auf der Seite, in die der Baum fallen soll, in den Stamm geschlagen oder gesägt wird. Wenn Sie einen Baum einfach im Ganzen durchsägen, fällt er unkontrolliert, wo immer er hinfällt. Das ist gefährlich für die Arbeitenden und kann großen Schaden anrichten.
  • Benutzen Sie außerdem ein Zugseil. Damit baut man einen zuziehenden Knoten, zieht ihn hoch in die Krone und stellt damit sicher, dass der Baum in die gewählte Richtung fällt.

Zum Schluss noch ein persönliches Plädoyer des Baumsachverständigen Max Schmidt: „Wenn Sie für den Hausbau einen Baum fällen müssen, dann holen Sie sich, wenn das Haus fertig ist, einen neuen Baum aus einer Baumschule aus der Region und pflanzen ihn auf Ihrem Grundstück ein. Wenn wir der Natur einen Baum entnehmen, ist es schön, ihr dafür auch wieder einen zu geben.“

Baum fällen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Zugseil anlegen

Zunächst werden die unteren Äste entfernt, dann das Seil um einen möglichst hoch liegenden Ast gelegt. Das Seil muss länger sein als der Baum hoch ist, damit die Helfer, die das Seil halten, beim Fall des Baumes außer Gefahr sind.1. Fallkerb schneiden
Mit dem Fallkerb wird die Fallrichtung des Baumes festgelegt. Es handelt sich um eine Kerbe von etwa 45 Grad, die nicht mehr als zu einem Drittel in den Stamm hineinragen darf. Zunächst wird ein schräger Schnitt gemacht, anschließend wird der Fallkerb mit einem waagerechten Schnitt vervollständigt.

2. Fallschnitt sägen

Der Fallschnitt wird auf der entgegengesetzten Seite angesetzt, etwa 5 Zentimeter oberhalb des waagerechten Schnitts des Fallkerbs. Mit dem Fallschnitt fällt der Baum in die Richtung des Fallkerbs. Das Seil wird die ganze Zeit gespannt gehalten.

3. Äste absägen

Nach dem Fall des Baums werden zunächst die Äste an der Oberseite des Stammes entfernt. Die unterseitigen Äste bleiben zunächst stehen.

4. Stamm zerkleinern

Die unteren Äste sorgen dafür, dass der Stamm deutlich über dem Boden liegt. So wird verhindert, dass man beim Durchtrennen in den Boden sägt.

5. Wurzelballen absägen (Wurzel entfernen)

Bleibt die Wurzel des Baums im Boden wird der Stamm so nah wie möglich oberhalb des Bodens abgesägt. Zum Entfernen der Wurzel sollte ein möglichst langer Rest des Stammes stehen bleiben, um beim Ausgraben die Hebelkraft nutzen zu können.