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Mit Architekt bauen: Hausplanung für Individualisten

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Der Architekt plant das Haus des Bauherrn ganz nach dessen individuellen Wünschen. Das ist zwar oft nicht ganz billig, doch dafür erhält der Bauherr ein Unikat, das genau seinen Wünschen entspricht. Wie Bauherren einen passenden Architekten finden, was er kostet und welche Vor- und Nachteile die Zusammenarbeit mit einem Architekten hat.

Wer ein individuell geplantes Haus bauen will, sollte sich an einen Architekten wenden. Der Architekt plant ganz nach den Wünschen des Bauherren und begleitet ihn in allen Phasen des Hausbaus. Die Betreuung durch den Profi hat allerdings seinen Preis – das Haus vom Architekten ist oft teurer als das vom Bauträger. Dafür erhält man ein Gebäude, das bis ins kleinste Detail den eigenen Wünschen und Anforderungen entspricht.

Bauen mit dem Architekten

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Die Übersicht behalten: Der Architekt ist nicht nur für die Hausplanung verantwortlich, er hält beim Hausbau auch die Fäden in der Hand. Foto: SolisImages / fotolia.de

Architekt darf sich in Deutschland nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammer eingetragen ist. Voraussetzung dafür sind ein Hochschulstudium sowie in den meisten Bundesländern mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Nur wer als Architekt eingetragen ist, darf Bauanträge einreichen. Das Aufgabenfeld eines Architekten ist breit: Im Prinzip betreut er den Bauherren vollumfänglich von Anfang an bis zur Fertigstellung des Gebäudes in allen Belangen. In diesem Fall erhält er eine Architektenvollmacht und darf beispielsweise auch die Unternehmen, die letztendlich die Arbeiten ausführen, beauftragen.

Die wesentlichen Aufgaben des Architekten sind allerdings die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor Baubeginn und die Ausschreibung der einzelnen Gewerke. Aber auch das Baumanagement, und die Kostenkontrolle während der Bauausführung gehören zu seinen Pflichten.

Wer einen Architekten für sein Bauvorhaben gefunden hat, kann also sicher sein, dass die formelle Qualifikation stimmt. Dennoch bedarf die Suche nach dem passenden Architekten einiger Recherche. So sollte man sich Referenzgebäude der infrage kommenden Architekten anschauen und herausfinden, ob diese dem eigenen Stil entsprechen. Auch ganz wichtig: Bauherr und Architekt sollten gut miteinander auskommen. Denn wenn beide aneinander vorbeireden kann die Zusammenarbeit, die ja über einen längeren Zeitraum hinweg andauert, beschwerlich werden.

In den meisten Fällen plant der Architekt ein Massivhaus. Doch es ist durchaus auch möglich, andere Bauweisen vom Architekten planen zu lassen, etwa als Holzhaus.

Was kostet ein Architekt?

Architekten und ihre Auftraggeber können das Honorar frei verhandeln. Eine Möglichkeit ist die Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), an die Architekten früher per Gesetz gebunden waren. Diese schlägt bestimmte Honorarsätze für die einzelnen Leistungsbereiche eines Architekten vor, wobei es auch noch Staffelungen je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens gibt. Insgesamt differenziert die HOAI zwischen neun Leistungsphasen von Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfs- Genehmigungs- und Ausführungsplanung über Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, bis hin zur Bauüberwachung. Den Abschluss bildet zuletzt die Dokumentation und Objektbetreuung nach dem Ende der Arbeiten.

Für die Erfüllung der einzelnen Leistungen ist jeweils ein gewisser Prozentsatz des Gesamthonorars fällig. Das Gesamthonorar des Architekten liegt in der Regel bei rund zehn Prozent der Baukosten. Grundsätzlich ist es möglich, den Architekten auch nur mit einem Teil der in der HOAI aufgeführten Leistungen zu beauftragen. Das bietet sich allerdings nur für sehr erfahrenen Bauherren an, denn Laien haben es oft schwer, bei Ausschreibungen die Unterschiede zu erkennen.

Die Frage, ob ein von einem Architekten geplantes Haus teurer als ein Bauträger- oder Fertighaus ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt durchaus Architekten, die auf preiswertes Bauen spezialisiert sind, im Schnitt dürften Architektenhäuser aber teurer sein als solche aus serieller Produktion. Allerdings ist das vom Architekten geplante Haus auch ein Unikat und ein Teil der Mehrkosten lässt sich vielfach durch eine besonders hochwertige Ausstattung begründen.

Trotzdem hat auch der Bauherr, der den Architekten beauftragt, viele Einsparmöglichkeiten: Das fängt schon bei der Planung an: Einfache Baukörper und Bauformen sind günstiger herzustellen als beispielsweise solche mit vielen Erkern. Der Verzicht auf bestimmte Ausstattungsdetails hilft bei weiteren Kosteneinsparungen, sollte aber wohl überlegt werden, da eine spätere Nachrüstung kaum möglich ist. Ein nicht unerhebliches Einsparpotenzial haben Bauherren zudem durch Eigenleistungen. Wenig geübte Heimwerker sollten sich hier aber auf Malerarbeiten oder die Begrünung der Außenanlagen beschränken.

Hausbau mit dem Architekten: Die Vor- und Nachteile

Das Bauen mit dem Architekten hat Vor- und Nachteile:

Vorteil: Maximale Individualisierung möglich

Der große Vorteil der Zusammenarbeit mit dem Architekten ist die Möglichkeit, ein Unikat zu erstellen, sofern dies im Rahmen des Baurechts genehmigungsfähig ist. Denn bestimmte Abstandflächen oder Dachneigungen müssen freilich immer eingehalten werden. Doch gerade bei schwierigen, weil unregelmäßig geschnittenen Grundstücken oder bei einem starken Gefälle, kann der Architekt das Optimum der Möglichkeiten herausholen.

Vorteil: Geringeres Risiko bei Pleite von Bauunternehmen

Wer sich für den Architekten als Partner für den Hausbau entscheidet, geht ein geringeres Risiko bei einer Pleite von beteiligten Bauunternehmen ein als bei einem Erwerb von einem Baupartner. Der Grund: Bei Gebäuden vom Bauträger oder Fertighaushersteller wird zwar im Regelfall ein Zahlungsplan nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart. Doch gerät der Anbieter während der Bauphase in finanzielle Bedrängnis oder muss gar Insolvenz anmelden, steht die Baustelle meist erstmal still. Denn oft ist die finanzielle Schieflage des Bauträgers damit verbunden, dass dieser die beauftragten Handwerker nicht mehr bezahlt.

Beim Haus vom Architekten hingegen vergibt der Bauherr in der Regel die Bauaufträge für die einzelnen Gewerke nach einer Ausschreibung des Architekten selbst an verschiedene Handwerksunternehmen. Geht eines davon Pleite, ist das zwar ein Ärgernis, einen unkalkulierbar langen Stillstand an der Baustelle bedeutet das aber in der Regel nicht. Denn es kann für das Gewerk schnell ein anderer Handwerker beauftragt werden. Problematisch ist nur, wenn der Handwerker mitten während seiner Arbeiten pleitegeht – Gewährleistungsansprüche sind dann kaum durchsetzbar und ein anderer Handwerker wird kaum für die teilweise fertiggestellten Arbeiten seines Vorgängers aufkommen wollen. Da beim Hausbau mit dem Architekten aber in der Regel eine Vielzahl von Handwerksbetrieben beteiligt sind, hält sich das finanzielle Risiko meist in Grenzen.

Vorteil: Der Architekt als Puffer

Ist der Architekt mit einer Architektenvollmacht ausgestattet, kümmert er sich auch um die Aufgabe aller Gewerke und um die Kontrolle der Handwerker. Er ist dann der einzige Ansprechpartner des Bauherren. Das heißt auch, dass der Architekt alle Unstimmigkeiten mit Handwerkern und Baufirmen ausdiskutiert. Für Bauherren kann das sehr zu einer entspannten Bauzeit beitragen.

Nachteil: Oft höhere Kosten

Die Planungskosten für ein Gebäude, das in gleicher oder ähnlicher Ausführung mehrfach von einem Bauträger errichtet wird, sind geringer als beim Haus vom Architekten, das nur einmal gebaut wird. Auch bei den reinen Baukosten ergeben sich oft geringere Kosten als beim Bau mit dem Architekten: Bauträger, die viele Gebäude errichten, können oft günstigere Preise mit den ausführenden Handwerksunternehmen aushandeln.

Nachteil: Mehr Zeitaufwand für den Bauherren

Zwar kann sich ein Bauherr theoretisch dazu entscheiden, dem Architekten freie Hand zu geben. Wer aber ein Unikat erhalten will, wird für einen längeren Zeitraum sehr zeitintensiv mit dem Architekten zusammenarbeiten müssen. Denn immerhin sollen selbst kleinste Details geklärt werden. Auch entscheidet der Bauherr – anders als beim Bauträgerhaus – mit welchen Handwerkern zusammengearbeitet wird.

Nachteil: Grundstückssuche

Das Bauträgerhaus wird meist mit vorhandenem Grundstück erworben. Wer mit dem Architekten zusammenarbeiten will und noch kein eigenes Grundstück hat, muss sich selbst auf Grundstückssuche begeben. Doch gerade in Ballungsräumen sind Grundstücke knapp. Außerdem ist darauf zu achten, ob auf den infrage kommenden Grundtücken überhaupt so gebaut werden darf, wie es sich der Bauherr vorstellt. Denn die Bauordnung oder ein vorhandener Bebauungsplan begrenzen oft die gestalterischen Spielräume.

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Garantien und Gewährleistungen

Der Architekt haftet für Planungsfehler und Fehler, die aufgrund mangelnder Bauüberwachung entstehen, nicht jedoch für Fehler der Handwerker. Ausnahme: Er hätte sie bei vertragsgemäßer Bauüberwachung erkennen müssen. Für die Gewerke der einzelnen Handwerker gilt: jeder beteiligte Handwerker haftet separat für das von ihm umgesetzte Gewerk – allerdings seinem Auftraggeber gegenüber. Und das kann auch der Architekt sein.

Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt üblicherweise fünf Jahre nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Will ein Handwerker stattdessen die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) vereinbaren, so sind nur diejenigen Regelungen wirksam, die den Bauherren nicht benachteiligen. Grund: Bei der VOB handelt es sich um so genannte allgemeine Geschäftsbedingungen und für solche gilt: Klauseln, die den Bauherrn unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Klauseln, die den Bauherrn dagegen besserstellen, bleiben wirksam. Eine Verkürzung der VOB-üblichen Gewährleistungspflicht von fünf auf vier Jahre ist somit unwirksam. Doch Achtung: Wenn der Bauherr selbst über seinen Architekten die VOB in den Vertrag mit dem Handwerker einbringt, so ist er für das Vertragswerk verantwortlich. Er gilt dann als so genannter Verwender der Klauseln, dem sich der Handwerker beugen muss, will er den Auftrag erhalten. Der Handwerker wäre in diesem Fall der schwächere, schützenswerte Vertragspartner mit der Folge, dass diejenigen Klauseln, die für ihn günstig sind, wirksam bleiben, während diejenigen, die ihn benachteiligen, unwirksam sind. In diesem Fall betrüge die Gewährleistungsfrist des Handwerkers nur vier Jahre, sofern dies VOB-konform vereinbart wurde.

Letztendlich heißt das alles, dass ein Architekt, der das komplette Leistungsspektrum erfüllt, möglicherweise erst zehn Jahre nach Ende des Baus aus der Haftung entlassen wird. Denn er kann seinen Auftrag erst dann komplett abschließen, wenn die Gewährleistungsfrist der Handwerker erlischt. Im Rahmen der Nachbetreuung müsste er also kurz vor Ablauf der Handwerkergewährleistung also das Bauwerk noch einmal kontrollieren. Damit ist sein Auftrag beendet – und seine fünfjährige Gewährleistungsfrist auf das Gesamtpaket beginnt.

Alternativen zum Architektenhaus

Wer keinen Architekten mit der Planung des eigenen Hauses beauftragen will, sollte wissen, dass auch manche Bauträger und Bauunternehmer individuelle Planungen ermöglichen, die über Details wie die Auswahl der Fliesen oder des Bodenbelags hinausgehen. Auch bei Fertighäusern sind heute eine Vielzahl von Individualisierungen möglich.