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Abschlagszahlungen

Beim Hausbau wird meist nicht alles auf einen Schlag gezahlt. Vielmehr werden Abschlagszahlungen vereinbart.

Gerade bei größeren Bauaufträgen ist es üblich, dass Bauunternehmen Abschlagszahlungen verlangen. Dies steht ihnen auch gesetzlich zu (§ 632a BGB). Diese Forderungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft: Die erbrachte Leistung, für die das Bauunternehmen Geld verlangt, muss in sich abgeschlossen sein. Außerdem wird der Bauherr mit der Zahlung Eigentümer dieser Leistung.

Wird das Haus von einem Bauträger gebaut, so gilt die Makler- und Bauträgerverordnung. Der Bauträger kann demnach die einzelnen Abschläge nicht nach Gutdünken festlegen, sondern immer nur einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz nach Abschluss bestimmter Arbeiten. Insgesamt gibt es in der MaBV 13 Abschläge für verschiedene Bauschritte.

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