Mittels Bauhandwerker-Sicherungshypothek kann sich ein Bauunternehmer vor Zahlunsgausfällen schützen.
Bauunternehmer und Handwerker erbringen oft Leistungen, die sie erst später mit dem Bauherren abrechnen. Doch was tun, wenn der Bauherr oder Handwerker pleite ist und nicht zahlen kann? Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, kann der Bauunternehmer oder Handwerker eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek am Baugrund verlangen, die im Grundbuch eingetragen wird. Subunternehmer haben diesen Anspruch nicht. Anders hingegen diejenigen, die der Bauherr beauftragt hat.
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