Ein von einem Bauträger errichtetes Haus wird erst dann Eigentum des Käufers, wenn ein notariell beurkundeter Vertrag abgeschlossen wurde.
Wird ein Haus vomBauträger erstellt, so ist dieser gleichzeitig Bauherr - nicht der spätere Käufer. Ein Bauträger erstellt in eigenem Namen auf eigene Rechnung Gebäude. Der Verkauf erfolgt erst während oder nach der Fertigstellung.
Hierin unterscheidet sich der Bauträger vom Generalunternehmer, welcher auf dem Grundstück des Bauherren baut. Bei dem Bauträger hingegen kommt es erst zum Eigentümerwechsel, wenn Bauträger und Käufer einen notariell beurkundeten Vertrag abschließen. Erfolgt dies vor Fertigstellung des Hauses, so kann der Bauträger vom Käufer Abschlagszahlungen gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung verlangen.
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